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Knapp drei Jahre Gefängnis Postbote unterschlug 1300 Sendungen

Potsdam · Ein Briefträger muss ins Gefängnis, weil er fast 1300 Postsendungen behalten und geöffnet hat. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 45 Jahre alten Postboten aus Brandenburg am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten.

 Der verurteilte Briefträger muss fast drei Jahre ins Gefängnis.

Der verurteilte Briefträger muss fast drei Jahre ins Gefängnis.

Foto: dpa, Ralf Hirschberger

Die Richter sprachen den Angeklagten der Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Betruges und des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Sie folgten dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte unter anderem Pakete mit elektronischen Geräten behalten.

"Bei dem Vorstrafenkonto war keine Bewährungsstrafe mehr drinnen", betonte Richterin Cornelia Michalski. Es sei erheblicher Schaden entstanden. Die 10.000 Euro aus den zurückbehaltenen Sendungen seien nur ein Bruchteil. Der Imageschaden für die Deutsche Post sei sehr viel höher einzuschätzen. Außerdem habe er Sozialleistungen vom Jobcenter in Höhe von 16.000 Euro erschlichen.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister des Mannes ist ellenlang; 15 Einträge sind vermerkt. Immer wieder ist er wegen Betrugs oder Fahrens ohne Führerschein aufgefallen und saß deswegen bereits mehrmals hinter Gittern.

Aus dem Hartz IV-Bezug hatte er sich 2010 selbst die Stelle als Postzusteller besorgt, dies aber nicht dem Amt gemeldet und weiter die Stütze kassiert. Bei seiner Anstellung habe ihn niemand gefragt, ob er vorbestraft sei. "Zunächst war ich als Briefträger mit dem Fahrrad in Berlin-Spandau unterwegs. Später bin ich nach Stahnsdorf versetzt worden", erklärte der 45-Jährige. Hier habe er dann Pakete mit einem Postwagen ausgefahren. Auch hier habe niemand gefragt, ob er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Vielleicht müsse die Post ihr Kontrollsystem umstellen. Das entschuldige aber nicht die kriminelle Energie des nun Verurteilten, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung. Er hatte gestanden, im Sommer 2012 keine Lust mehr auf die Auslieferung von Werbesendungen gehabt zu haben. Stattdessen habe er diese Sendungen einem Bekannten geliefert, der es als Altpapier verkaufte und sich so sein Hartz IV aufbesserte. Später habe er Pakete mit Heimelektronik für sich behalten. Den einen oder anderen Laptop und ein Mobiltelefon habe er seinem Bekannten gegeben, der auch diese Sachen zu Bargeld machte. Vom Amtsgericht war der 40-Jährige im Oktober wegen Hehlerei zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Aufgeflogen waren beide, weil der Vermieter des 40-Jährigen unzählige Postkisten in der Garage fand und Anzeige erstattete. Das Urteil gegen den Briefträger ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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