BGH-Urteil Post muss NPD-Mitteilung ausliefern

Karlsruhe · Die Post muss Sendungen der rechtsextremen NPD ausliefern, solange die Publikationen nicht gegen das Strafrecht verstoßen oder zur Rassendiskriminierung beitragen. Mit diesem Tenor hob der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auf.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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(dpa)
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