Jäger muss Waffenschein abgeben Pony mit Wildschwein verwechselt

Koblenz · Jäger kann es den Waffenschein kosten, wenn sie ein Pony mit einem Wildschwein verwechseln. In einem aktuellen Fall hatte ein junger und unerfahrener Jäger ein Pony erschossen, das in einer Entfernung von etwa 50 Metern auf einer eingezäunten Weide vor ihm friedlich graste. Der Jäger hatte das Pony für ein Wildschwein gehalten.

 Ein junger Jäger dachte, er habe ein Wildschwein im Visier. In Wirklichkeit war es aber ein Pony.

Ein junger Jäger dachte, er habe ein Wildschwein im Visier. In Wirklichkeit war es aber ein Pony.

Foto: Busch (Archiv)

Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Anordnung der Behörde. Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit der privaten Verwendung von Waffen verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten. Daher sei es legitim, unzuverlässige Inhaber von Waffenscheinen sofort vom Umgang mit Waffen auszuschließen. Das berichtet die "Neue juristische Wochenschrift".

(dpa/areh)
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