Prozess zum Polizistenmord von Kusel Ermittler schildern Vernehmungen nach der Tat - „nervös, aber sachlich“

Kaiserslautern · Schon kurz nach dem Gewalttod zweier Polizisten Ende Januar verhört die Polizei die beiden Verdächtigen. Im Prozess ist nun erstmals der Inhalt zu hören - eine der beiden Aussagen ist umfangreich.

 Der zweite Angeklagte (l.) steht neben seinem Anwalt Thomas Will (M) und Christian Kessler, als sie zum Beginn des Prozesses wegen des Mordes an zwei Polizisten eintreffen. (Archivfoto)

Der zweite Angeklagte (l.) steht neben seinem Anwalt Thomas Will (M) und Christian Kessler, als sie zum Beginn des Prozesses wegen des Mordes an zwei Polizisten eintreffen. (Archivfoto)

Foto: AFP/UWE ANSPACH

Im Mordprozess um zwei getötete Polizisten nahe Kusel (Pfalz) hat der Nebenangeklagte in den Vernehmungen nach der Tat Ende Januar den Hauptangeklagten für die Schüsse auf die Beamten allein verantwortlich gemacht. Der Nebenangeklagte sagte demnach aus, dass sein Komplize bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle durch eine Polizistin und einen Polizisten gesagt habe „Wie, Jagdwilderei?“, dann habe „es auch schon geknallt“, zitierte eine Ermittlerin am Donnerstag im Landgericht Kaiserslautern den Mann.

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Die Polizistin sei „von der Wucht umgerissen worden“. Auch auf deren Kollegen habe der 39 Jahre alte Hauptangeklagte allein geschossen. Der Nebenangeklagte sagte demnach am 18. Februar, er habe zwei Schüsse gehört und einen Schmerzensschrei wahrgenommen. Nach den Schüssen habe der Hauptangeklagte befohlen, nach verlorenen Papieren zu suchen und ihm gedroht, er werde ihn „sonst daneben legen“.

Während der Nebenangeklagte bei der Schilderung seiner Aussagen durch die Beamtin mehrfach nickte, hörte der Hauptangeklagte mit gefalteten Händen zu oder machte sich Notizen. Als der Richter bei einer Schilderung meinte, der Hauptangeklagte nehme es sehr genau, brauste der 39-Jährige auf. „Herr Vorsitzender, Sie sagen, ich sei ganz genau. Worum geht's denn hier? Es geht ja nicht um zwei Kaugummis.“

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Eine weitere Ermittlerin sagte, in einer ersten Vernehmung habe der Nebenangeklagte noch am Tattag am 31. Januar drei Stunden lang auf eigenen Wunsch ohne Anwalt ausgesagt. Der 33-Jährige sei nervös, dann aber sachlich gewesen. Man habe ihn als authentisch wahrgenommen. „Es gab für uns keine erkennbaren Widersprüche.“

Der Nebenangeklagte äußerte sich am vierten Verhandlungstag erstmals und sagte über die Vernehmung: „Ich bin ordentlich behandelt worden.“

Die Polizei hatte kurz nach der Tat auch den Hauptangeklagten vernommen. Der 39-Jährige sei ruhig und freundlich gewesen und habe gedankt, dass die Handfesseln nicht zu fest angezogen seien, sagte ein Ermittler. Zur Sache habe sich der Mann nicht geäußert.

Im Prozess sagte der Hauptangeklagte, er habe zwar den Polizisten mit einem Gewehr erschossen, allerdings schilderte der Mann eine Art Notwehrlage. Die Polizistin wiederum habe sein Komplize erschossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, vor fünf Monaten die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und den 29 Jahre alten Polizeikommissar ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Die Ermittler gehen von einem Schusswechsel zwischen dem Polizisten und dem Hauptangeklagten aus. Der Polizeikommissar soll dabei seine Dienstpistole leer geschossen haben – ohne den Angreifer zu treffen.

Ein Ermittler sprach am Donnerstag von insgesamt 20 Schüssen: 14 aus der Polizei-Dienstpistole einerseits sowie andererseits 3 Schüsse aus einer Flinte und 3 aus einem Jagdgewehr auf die beiden Polizisten. Das habe die Auswertung von Spuren am Tatort ergeben.

Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

(chal/dpa)
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