Holzklotz-Prozess Polizist: Angeklagter wollte nicht töten

Oldenburg (RPO). Die ersten Details aus dem Geständnis des Angeklagten im Mordprozess um den Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke sind bekannt geworden. Demnach wurde der 31-Jährige von der Tragweite seiner Tat völlig überrascht.

Tödlicher Holzklotzwurf - eine Chronik
Infos

Tödlicher Holzklotzwurf - eine Chronik

Infos
Foto: AP

Ein Polizeibeamter sagte am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg, nach der Festnahme habe der Beschuldigte bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass er niemanden habe töten wollen. Er habe nicht weiter darüber nachgedacht, als er den sechs Kilogramm schweren Klotz von der Brücke warf. Der Angeklagte hatte die Tat zunächst gestanden. Später widerrief er das Geständnis. Der Polizeibeamte widersprach dem Vorwurf verbotener Vernehmungsmethoden.

Der Polizist sagte, der Angeklagte sei am Ostersonntag 2008 aus Frust darüber, keine Drogen bekommen zu haben, mit dem Rad zu der Brücke über die A 29 bei Oldenburg gefahren. Von zu Hause habe er den Holzklotz und eine Fahrradfelge mitgenommen, um beides auf die Autobahn zu werfen. Er habe zwar damit gerechnet, dass jemand zu Schaden komme. Dass ein Mensch getötet wurde, bedauere er aber, versicherte der Mann laut dem Zeugen. Das Geschoss hatte die Windschutzscheibe eines Autos durchschlagen und eine 33-jährige Frau tödlich verletzt.

Das Auto will der Angeklagte dann zufällig ausgewählt haben. Er habe den Holzklotz eigentlich vor den Wagen oder auf dessen Stoßstange werfen wollen. "Er wollte auf keinen Fall die Scheibe treffen", sagte der als Zeuge geladene Polizeibeamte. Als der Beschuldigte den lauten Knall hörte, sei er erschrocken und habe vergessen, dass er auch noch die Felge werfen wollte. Als er dann gesehen habe, wie der Fahrer aus dem Auto stieg und telefonierte, habe er Angst bekommen und sei nach Hause gefahren. Nach der Tat sei es ihm eine Woche sehr schlecht gegangen.

Zugleich wies der Polizeibeamte den Vorwurf zurück, er und seine Kollegen hätten verbotene Vernehmungsmethoden angewandt. Mit dem drogenabhängigen Tatverdächtigen sei nach dessen Festnahme abgesprochen worden, dass er wenige Stunden später in einer Klinik die Ersatzdroge Methadon bekommen würde. Der Zeitpunkt sei für den Angeklagten in Ordnung gewesen. Der Zeuge betonte, der Mann hätte auch sofort Methadon erhalten, wenn er dies gewünscht hätte.

Der Polizeibeamte sagte, der Tatverdächtige habe am Tag seiner Verhaftung zu keinem Zeitpunkt müde gewirkt. "Er war orientiert", betonte der Zeuge. Er habe keine Entzugserscheinungen bemerkt. Der Angeklagte habe sogar detaillierte Fragen gestellt und sehr berührt darauf reagiert, dass es Parallelen zwischen der Familie des Opfers und seiner eigenen Familie gebe.

(DDP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort