Bisher keine Haftbefehle Polizei vernimmt erste Verdächtige nach Morddrohungen gegen Kretschmer

Dresden · Nach der Razzia bei sechs Mitgliedern einer Telegram-Chat-Gruppe wegen Morddrohungen gegen Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hat die Polizei die ersten Vernehmungen abgeschlossen. Haftbefehle gibt es bisher nicht.

 Polizisten führen bei einer Razzia im Stadtteil Pieschen einen Tatverdächtigen aus einem Hauseingang.

Polizisten führen bei einer Razzia im Stadtteil Pieschen einen Tatverdächtigen aus einem Hauseingang.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

 eilweise hätten die Beschuldigten Angaben gemacht, sagte Sabine Wylegalla, Sprecherin der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft in Dresden am Donnerstag auf Anfrage. Details nannte sie nicht. Zudem wurden keine Angaben zu den Beschuldigten gemacht. Der Administrator der Chatgruppe habe sich bisher nicht zum Tatvorwurf eingelassen, hieß es. Derzeit sei nicht beabsichtigt, Haftbefehle zu beantragen, da bislang keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorlägen.

Rund 140 Beamte hatten am Mittwoch die Wohnungen der fünf Männer zwischen 32 und 64 Jahren und einer 34-Jährigen in Dresden sowie ein weiteres Objekt in Heidenau (Sächsische Schweiz) durchsucht. Dabei waren auch drei Armbrüste, Waffen und Waffenteile gefunden sowie Handys, Computer und Speichermedien sichergestellt worden. Die Durchsuchungen dauerten bis zum späten Nachmittag. An dem Einsatz waren rund 140 Beamte beteiligt, darunter Spezialkräfte des LKA.

Die Beschuldigten stehen unter dem Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Die Deutschen verbindet laut Generalstaatsanwaltschaft die Ablehnung gegen Impfungen, den Staat und die gegenwärtige Corona-Politik. Sie sollen im Chat und bei realen Treffen Mordpläne gegen Kretschmer und weitere Vertreter der Landesregierung geäußert haben. Aufmerksam auf die Morddrohungen im Kommunikationsdienst Telegram waren die Ermittler durch einen Bericht des ZDF-Magazins „Frontal“ von vergangener Woche geworden.

„Der Besitz einer Armbrust als Sportgerät ist grundsätzlich erlaubnisfrei, sofern diese nicht durch Manipulation Waffeneigenschaft erhalten hat“, erklärte Wylegalla. Die umfangreiche Begutachtung der gesamten sichergestellten Waffen sei noch nicht abgeschlossen. „Die Begutachtung ist erforderlich, um Waffen im Sinne des Waffengesetzes von Sportgeräten einerseits und Waffenattrappen andererseits zu unterscheiden.“

Elisa Hoven, Professorin der Universität Leipzig unter anderem für deutsches und ausländisches Strafrecht, äußerte sich am Donnerstag zu Chancen eines Verbotes von Messengerdiensten wie Telegram. „Einen Dienst komplett zu verbieten, ist natürlich problematisch - rechtlich wie tatsächlich“, erklärte die Expertin. Zunächst sollte versucht werden, auf internationaler Ebene Lösungen zu finden.

Aktuell diskutiere man verschiedene Ansätze, um digitalem Hass rechtlich besser entgegentreten zu können, betonte Hoven: „Eine Identifizierungspflicht oder die sogenannte 'Log In Falle', bei der die IP-Adresse eines Nutzers, der zuvor Hasskommentare gepostet hat, bei der nächsten Anmeldung automatisch erfasst wird. Dafür müsste aber zunächst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.“

(ahar/dpa)
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