Verandlung gegen Verena Becker Plädoyer im Buback-Prozess wird fortgesetzt
Stuttgart · Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker am Donnerstag ihr Plädoyer fortgesetzt. Mit Spannung wird erwartet, ob die Anklage die heute 59-Jährige für eine Mittäterin beim Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hält oder nur für eine Helferin.
Das will die Behörde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bekannt geben und zugleich ihren Antrag zum Strafmaß stellen.
Die Anklage ist überzeugt, dass Becker an dem Attentat beteiligt war. Die Schützin sei sie aber nicht gewesen, ist sich die Behörde sicher.
Nach dem Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft will Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, plädieren. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen.