Richter verhängen sieben Jahre Haft Pascal-Prozess: Psychiatrie und Knast für Kinderschänder

Saarbrücken (rpo). Im Fall des sexuellen Missbrauchs an dem kleinen Pascal ist das erste Urteil gesprochen. Das Landgericht Saarbrücken wies einen 49 Jahre alten Kinderschänder in die Psychiatrie ein und verhängte eine siebenjährige Freiheitsstrafe gegen den Mann.

Richter Volker Allmers sprach den Täter der Vergewaltigung in vier Fällen für schuldig. Der vermutete Mord an dem fünfjährigen Jungen wurde dem 49- Jährigen nie zur Last gelegt. 13 weitere Tatverdächtige sitzen seit mehr als einem halben Jahr unter Mordverdacht in verschiedenen Bundesländern in Untersuchungshaft.

Der Richter rechnete dem geistig zurückgebliebenen und alkoholkranken Mann verminderte Schuldfähigkeit sowie sein Geständnis an. Zudem habe er "deutliche Scham und eine gewisse Reue gezeigt", sagte Allmers. Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen.

Er hatte zugegeben, Pascal mehrfach und auch am 30. September 2001 - dem Tag seines Verschwindens - in einer Bierklause vergewaltigt zu haben. Dabei habe das Kind geschrien und er ihm den Mund zugehalten. Für den Kindersex zahlte er der Kneipenwirtin damals nach eigener Aussage - wie in allen Fällen vorher - 20 Mark (rund 10 Euro). Auch einen anderen Jungen hatte er wiederholt missbraucht.

Der Fall Pascal hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Kind, das heute sieben Jahre alt wäre, einem Kinderschänderring zum Opfer fiel und bereits am Tag seines Verschwindens ermordet wurde. Mehrere Suchaktionen nach der Leiche von Pascal, die in einer Kiesgrube im deutsch-französischen Grenzgebiet in Schoeneck bei Saarbrücken verscharrt worden sein soll, waren allerdings trotz Einsatzes von Spürhunden und Bodenradar ergebnislos verlaufen.

Auch Oberstaatsanwalt Josef Pattar hatte dem 49-Jährigen verminderte Schuldfähigkeit sowie sein Geständnis strafmildernd angerechnet. Das Urteil entspricht seinem Antrag, dem sich auch der Pflichtverteidiger angeschlossen hatte. Dabei sprach sich Pattar klar für die sofortige und lebenslange Einweisung des Mannes in die Psychiatrie aus. Gerichtspsychiater Prof. Michael Rösler hatte zuvor erläutert, der Angeklagte mit einem IQ von rund 60 sei geistig zurückgeblieben, alkoholkrank und pädophil veranlagt. Dies führe zu einer "erheblich verminderten Schuldfähigkeit".

Die Eltern Pascals sowie des anderen missbrauchten Jungen traten in der Nebenklage auf. Die Anwältin der Familie des zweites Opfers, eines Spielkameraden Pascals, zeigte sich vor Gericht erschüttert, dass in der Saarbrücker Tosa-Klause offenbar Sex mit Kindern zum gängigen Angebot zählte und "auf dem Bierdeckel" abgerechnet wurde.

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