Nach Urteil Verteidigung im Auschwitz-Prozess legt Revision ein

Lüneburg · Nach dem Urteil im Auschwitz-Prozess hat nach einem Nebenkläger auch die Verteidigung Revision eingelegt. Als Grund nannte Anwalt Hans Holtermann am Montag eine jahrelange Verfahrensverzögerung bei den Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning.

Oskar Gröning – Nazi, Buchhalter von Auschwitz, ehrenamtlicher Richter
11 Bilder

Das ist Oskar Gröning

11 Bilder

Das Landgericht Lüneburg hatte den 94-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schon 1977 wurde gegen Gröning ermittelt. Später wurde das Verfahren eingestellt und eine Wiederaufnahme abgelehnt. Darin liege, wie Holtermann zuvor dem NDR sagte, eine unangemessene Verfahrensverzögerung, für die Gröning eine Strafmilderung zustehe.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort