Ordnungsamt: Was darf die Behörde in Deutschland?
Das Ordnungsamt gehört zur Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde. Die grundsätzliche Aufgabe besteht in der Gefahrenabwehr, also in der Wahrung der Sicherheit und Ordnung. Die genauen Aufgaben sind im Rahmen der einzelnen Landesrechte festgelegt und unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind eine der Hauptaufgaben. Dazu gehört z.B. das Ausstellen eines Bußgeldbescheides bei geringfügigen Verkehrsverstößen, Lärmbelästigungen oder Umweltverschmutzungen. Zum Teil ist das Ordnungsamt auch für die Ermittlung von Straftaten zuständig.
Abhängig vom Bundesland können u.a. folgende Bereiche zum Ordnungsamt gehören:
• Melderecht (etwa als KFZ-Zulassungsstelle)
• Ausländerangelegenheiten
• Gewerbeangelegenheiten
• Baurecht
• Lebensmittelrecht
• Abfallrecht
• Fundbüro
Die Aufgaben von Polizei und Ordnungsämtern sind in 12 von 16 Bundesländern getrennt. Wie stark diese Trennung ist, unterscheidet sich. In NRW gibt es zwei verschiedene Gesetze dafür: das Polizeigesetz NRW und das Ordnungsbehördengesetz. In Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen und im Saarland werden die Bereiche nicht getrennt. Hier werden alle Behörden der öffentlichen Verwaltung, die sich mit Gefahrenabwehr befassen, Polizeibehörde genannt.
Grundsätzlich gilt: Einer Aufforderung des Ordnungsamtes ist nachzukommen. Wer das nicht tut, muss mit Zwangsmaßnahmen des Ordnungsamtes rechnen, z.B. mit einem Zwangsgeld.