Diskussion nach Haftstrafe für Jessica-Mörder Öffentliche Warnung vor entlassenen Triebtätern?

Meiningen (rpo). "Ich will, dass er nie wieder einem Kind so etwas antun kann." Die Mutter, Ramona Popp, der sexuell missbrauchten und dann ermordeten sechsjährigen Jessica aus Thüringen hat jeden Prozesstag im Gericht verfolgt. Der bereits mehrfach vorbestrafte Matthias F. wurde am Freitag zur Höchstrafe verurteilt. Popp fordert nun, dass man die Umgebung zukünftig vor aus dem Gefängnis entlassenen Sexualtätern warnen müsse. Ähnlich äußerte sich der Richter.

Ramona Popp hat als Nebenklägerin jeden Prozesstag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Meiningen miterlebt. Das habe sie für ihre Tochter tun müssen, erklärte sie. Die sechsjährige Jessica war am 22. Juni von dem mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter Matthias F. in einem Waldstück bei Metzels in Thüringen missbraucht und anschließend mit einem Schraubendreher erstochen worden. Am Freitag erhielt er dafür eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung.

"Ich will wissen, wie meine Tochter gestorben ist", sagte Ramona Popp. Darum nahm sie die neuerlichen Qualen vor Gericht auf sich. Sie hörte die detaillierten Aussagen der Experten an und ertrug mit großer Tapferkeit, wie der 39-jährige Angeklagte über sein Verbrechen berichtete. Aber der Mutter geht es nicht allein um Jessica. In dem kleinen Ort Metzels (Kreis Schmalkalden-Meiningen) hat sie eine Initiative gegründet, die von der Politik schärfere Gesetze für Sexualstraftäter fordert. Bisher hätten sich rund 30.000 Menschen mit ihrer Unterschrift angeschlossen, sagte sie. Vor allem müsse die Umgebung vor mehrfach vorbestraften Sexualtätern gewarnt werden.

Das meinte auch der Vorsitzende Richter Wolfgang Feld-Gerdes in der Urteilsbegründung. Er nannte Sexualstraftäter wie Matthias F. "tickende Zeitbomben". Jessica sei arglos zu dem Mann ins Auto gestiegen, den sie ja vom Spielen vor dem Haus gekannt habe, wo er oft mit mehreren Kindern Fußball oder Blindekuh gespielt habe.

Matthias F. sei Vertrauen entgegengebracht worden, wo Misstrauen angebracht gewesen sei. Als er vor ein paar Wochen in das Haus gezogen sei, habe niemand gewusst, dass Matthias F. schon bei der Entlassung aus der insgesamt 13 Jahre dauernden Haft als hochgefährlich eingeschätzt worden sei, sagte Feld-Gerdes. Nach einer erfolglosen Sexualtherapie während der Haft habe er sich später geweigert, sich weiteren Sexualtherapien zu unterziehen. Triebtäter wie er dürften nicht auf die Kinder, die Schwächsten der Gesellschaft, losgelassen werden, betonte der Richter. Hier könnte das Internet hilfreich sein, um auf diese Tätergruppe hinweisen zu können, regte Feld-Gerdes an. Es sei nur ein relativ kleiner Kreis, aber der Angeklagte habe dazu gehört, und er habe unendliches Leid über eine Familie gebracht.

Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung

Der Täter muss lebenslang in Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das Urteil entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 39-jährige arbeitslose Friseur und Gelegenheitskellner hatte dem Urteil zufolge das Mädchen aus Metzels im Kreis Schmalkalden-Meiningen am 22. Juni 2004 sexuell missbraucht und mit einem Schraubendreher erstochen.

Das Gericht sprach den Mörder auch wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und schwerer sexueller Nötigung schuldig. Die Verteidigung hatte dagegen für die Einweisung des Triebtäters in eine psychiatrische Klinik plädiert.

Der 39-Jährige kannte das Mädchen, weil er in demselben Haus bei seiner Freundin gewohnt hatte. Auf dem Heimweg vom Kindergarten hatte er die Sechsjährige ins Auto einsteigen lassen und war zu einem Wald gefahren.

Er nahm einen Schraubendreher aus dem Auto, ging mit Jessica an der Hand in dichteres Gebüsch und verging sich an ihr. Das Kind habe geweint und geschrien, er habe ihr eine Ohrfeige gegeben, den Mund zugehalten und sie mehrmals gewürgt, sagte der Angeklagte. Um nicht als Täter verraten zu werden, habe er beschlossen, das Mädchen zu töten. Er stach 18 Mal zu.

Der 39-Jährige war bereits 1986 wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und vier Monaten und 1995 wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und acht Monaten sowie im selben Jahr unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

(ap)
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