NSU-Prozess Gericht lehnt Entlassung der Zschäpe-Verteidiger ab

München · Das Oberlandesgericht München hat die Entlassung der bisherigen drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe im NSU-Prozess abgelehnt. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter, der am Montagmorgen überraschend eingereichte Antrag der Zschäpe-Verteidiger sei zu unsubstanziiert.

NSU-Prozess in München: Gericht lehnt Entlassung der Verteidiger ab
Foto: dpa, geb cul

Der NSU-Prozess gerät durch den Streit Beate Zschäpes mit ihren drei ursprünglichen Verteidigern immer stärker ins Stocken. Kurz nach der Berufung eines von Zschäpe geforderten vierten Pflichtverteidigers scheiterten die alten Verteidiger am Montag mit ihrem Antrag, sofort von ihren Aufgaben entbunden zu werden.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wies den Antrag auf Entpflichtung der seit Prozessbeginn im Mai 2013 an Zschäpes Seite sitzenden Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm als zu unsubstanziiert zurück. Götzl sagte, es fehle die Begründung für das angeblich zerrüttete Verhältnis zu ihrer Mandantin.

Der Antrag sei zu pauschal. Außerdem verwies der Richter auf erst in den vergangenen Wochen von den Verteidigern geäußerte Angaben, wonach die Kommunikation mit Zschäpe in Ordnung sei.

Anwälte: Details aus rechtlichen Gründen nicht angegeben

Die Verteidiger hatten ihre Entpflichtung völlig überraschend beantragt. Zschäpes neuer Pflichtverteidiger Mathias Grasel erklärte, seine Mandantin widerspreche dem Antrag nicht.

Heer, Stahl und Sturm begründeten die fehlende Benennung detaillierter Gründe für ihren Antrag damit, dass sie diese aus rechtlichen Gründen nicht angeben dürften. Für Rechtsanwälte besteht eine Verschwiegenheitspflicht.

Allerdings sagte Richter Götzl, dass es durchaus möglich gewesen wäre, Grundzüge zu dem angeblich zerrütteten Vertrauensverhältnis zu benennen. Die drei Anwälte hätten aber "nicht einmal in Umrissen" Gründe benannt.

Brisante Details zur Aussagebereitschaft Zschäpes

Götzl nannte in seiner Erwiderung auf den Antrag auch Details aus nicht-öffentlichen Gesprächen mit den Verteidigern. Brisant sind dabei vor allem Äußerungen zur Aussagebreitschaft Zschäpes, die in dem Verfahren bisher konsequent schweigt.

Die Verteidiger bestritten in diesen vertraulichen Gesprächen demnach Angaben Zschäpes, sie hätten sie an einer Aussage gehindert. "Wenn sie hätte aussagen wollen, hätte sie das gekonnt", sagten die Verteidiger nach Götzls Darstellung.

Der neue Pflichtverteidiger Grasel sagte nach Rücksprache mit Zschäpe, diese habe nichts von den Gesprächen mit dem Gericht gewusst. Es führe "naturgemäß zu Befremden" bei Zschäpe, dass über ihre angebliche Aussagebereitschaft gesprochen worden sei.

Nach der Darstellung des Richters hatten sich Heer, Stahl und Sturm außerdem kritisch zur Berufung eines vierten Verteidigers geäußert. Demnach fürchteten sie, dass das Binnenverhältnis der Verteidigung geschwächt werde - zu dritt hätten sie Zschäpe "auch Grenzen aufgezeigt".

Zschäpe: "Seit vielen Wochen" keine Kommunikation mehr

Zschäpe verlangte in einem vom Gericht verlesenen Antrag, dass ihr neuer Anwalt möglichst nah zum Vorsitzenden Richter Götzl und sie selbst an Grasels Seite sitzt. Sie wolle möglichst weit von den Verteidigern Stahl und Sturm entfernt sitzen, da mit diesen "seit vielen Wochen" keine Kommunikation mehr bestehe.

Auch vom Gerichtspsychiater und von der Presse wolle sie möglichst entfernt sitzen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Vertreter von Nebenklägern zeigten sich empört darüber, dass sich in einem solch bedeutenden Verfahren die Beteiligten mit Fragen der Sitzordnung befassen müssen.

Zschäpe ist in München gemeinsam mit vier mutmaßlichen Helfern des NSU angeklagt. Die zwei mutmaßlich für die zehn Morde verantwortlichen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatten sich 2011 den Ermittlungen zufolge nach einem missglückten Überfall selbst das Leben genommen. Der Prozess soll am Dienstag fortgesetzt werden.

(AFP)
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