Für entlassene Gewaltverbrecher NRW-Justizminister gegen Internet-Pranger

Osnabrück (RPO). NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) lehnt den von der Polizeigewerkschaft geforderten Internet-Pranger für entlassene Gewaltverbrecher ab. Die Polizei hatte diesen Schritt nach dem Rückfall eines Sexualstraftäters in Dortmund gefordert.

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Foto: dapd

Die Veröffentlichung persönlicher Daten von Sexualstraftätern im Internet sei nicht der richtige Weg, so Kutschaty. Ein sogenannter "Internet-Pranger" enthalte eine gefährliche Botschaft, "indem er Selbst- und Lynchjustiz in Kauf nimmt". Die Darstellung im Internet greife erheblich stärker in das Persönlichkeitsrecht ein als eine tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien, erklärte das Justizministerium am Dienstag.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hatte gefordert, den Aufenthaltsort entlassener Schwerkrimineller im Internet zu veröffentlichen.

"Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo sich entlassene Sexualstraftäter aufhalten", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Sie müssten wissen, wenn ein Vergewaltiger in ihrer Nachbarschaft wohne.

"Namen, Fotos und Adressen von Gewaltverbrechern sollten für jeden einsehbar auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden", forderte Wendt. Die Politik habe die Pflicht, die Bevölkerung über drohende Gefahren aufzuklären.

Ein als Sexualstraftäter einschlägig vorbestrafte Mann war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden und hatte sich im Januar an einer Siebenjährigen vergangen.

Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann forderte die Bundesregierung auf, ihre Pläne für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis spätestens Ende August vorzulegen. "Wir brauchen dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Straftäter künftig nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben dürfen", sagte er dem Blatt.

(apd/csr/dapd)
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