Landgericht Bonn Nichten missbraucht: Onkel muss lebenslang hinter Gittern
Bonn · Ein Mann missbraucht seine beiden Nichten. Er mischt ihnen K.o.-Tropfen ins Essen, bis die jüngere der beiden qualvoll stirbt. Das alles filmt er. Dafür muss der 53-Jährige jetzt lebenslang hinter Gittern, urteilte das Landgericht in Bonn.
Die Motivation des Täters aus dem rheinischen Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) sei seine "pädophile Neigung" gewesen, stellte das Bonner Landgericht am Donnerstag fest. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer lebenslänglichen Haftstrafe wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, sowie wegen versuchten Mordes durch Unterlassen, gefährlicher Körperverletzung, schweren sexuellen Missbrauchs und Verabreichens von Betäubungsmitteln.
Der größtenteils geständige Täter hatte seine beiden Nichten über gut zwei Jahre hinweg regelmäßig missbraucht und mit selbst gemischten K.o.-Tropfen betäubt. Die jüngere der beiden Schwestern, eine Sechsjährige, starb schließlich im April 2013 an einer Überdosis. Sie war in Atemnot geraten und an ihrem Erbrochenen erstickt.
Täter besaß 48.600 Kinderporno-Dateien
Seine Taten, auch den tödlichen Missbrauch, filmte der Mann mit einer Videokamera. Die Aufnahmen dienten vor Gericht als Beweismittel. Ein Beleg seiner pädophilen Neigungen war für das Gericht auch der "außergewöhnliche Umfang" seiner aus dem Internet heruntergeladenen Kinderpornos. Er besaß insgesamt 48 600 Bild- und Videodateien.
Der Vorsatz der Tötung sei nicht die Motivation des Verurteilten gewesen, erklärte das Gericht. Ihm sei es um die Nichten als "Objekt der Begierde" gegangen. Er habe den Tod der Nichte aber schließlich in Kauf genommen, um seine Missbrauchstaten zu verdecken. Das sei eine "vollkommen menschenverachtende Tat" gewesen. Als er bemerkt habe, dass das Mädchen im Sterben war, hätte er die Pflicht zu einem Notruf gehabt.
Die alleinerziehende Schwägerin des Täters aus Bonn hatte ihre beiden Töchter bei ihm immer wieder in Obhut gegeben und von den Übergriffen in dessen Wohnung im benachbarten Lohmar nach eigener Darstellung nichts geahnt.
Mit der Verurteilung zu lebenslang ist für den Sextäter mindestens eine 15-jährige Haft verbunden. Werde der Mann dann weiter als gefährlich eingestuft, komme er auch nicht in Freiheit, erklärte das Gericht. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Täter einen "Hang zu Pädophilie" zugeschrieben. Er sei "eine Gefahr für Kinder".