Gescheiterter Auftragsmord vor über 17 Jahren Neun Jahre Haft für Kölner

Schwerin · Mehr als 17 Jahre nach einem gescheiterten Auftragsmord in Schwerin ist ein Kölner am Montag zu neun Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern sah es als erwiesen an, dass der Kölner mit am Tatort war und möglicherweise selbst geschossen hatte. Obwohl der heute 45-Jährige bis zuletzt eine Tatbeteiligung bestritt, lautet der Schuldspruch auf versuchten Mord. Das Opfer überlebte bei dem Anschlag 1995 nur knapp.

Die Verteidigung werde in Revision gehen, erklärte ein Vertreter.
Sie hatte auf Freispruch plädiert. Zeugen seien unglaubwürdig, zu viele Details zum Mordauftrag und Tathergang seien während des Verfahrens nicht geklärt worden. Der Indizienprozess vor dem Schweriner Landgericht hatte rund vier Jahre gedauert. Mit 137 Verhandlungstagen gilt er als einer der längsten in der Justizgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns. Wegen Verfahrensverzögerung wurden dem Verurteilten sechs Monate seiner Strafe als bereits verbüßt anerkannt.

Komplize war 1995 tödlich verunglückt

Der Auftrag zum Mord soll von einem heute 66 Jahre alten früheren Spielothekenbetreiber in Schwerin gekommen sein, um einen Konkurrenten auszuschalten. Der Auftraggeber gilt seit einem Schlaganfall als verhandlungsunfähig, sein Verfahren wurde abgetrennt.

Der Komplize war bereits 1995 tödlich verunglückt. Die maskierten Täter sollen dem damaligen Angestellten des Spielothekenbetreibers im Dunklen aufgelauert haben, einer soll dann die Schüsse abgefeuert haben. Das Opfer, das noch selbst den Notarzt alarmierte, überlebte schwer verletzt. Der Mann leide bis heute unter den Folgen der Tat, er sei zu 80 Prozent schwerbehindert sowie arbeitsunfähig, erklärte der Vorsitzende Richter.

Die Ermittlungen zum gescheiterten Schweriner Auftragsmord waren 1997 zunächst eingestellt und erst 2004 wieder aufgenommen worden.
Anlass dafür war die Aussage eines überraschend aufgetauchten Zeugen, eines früheren Freundes des Verurteilten. Der bereits wegen diverser anderer Delikte vorbestrafte und nun wegen versuchten Mordes verurteilte Kölner rang während der Urteilsbegründung sichtlich um Fassung und schüttelte immer wieder den Kopf.

(lnw/das)
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