Neue Verordnung zum Strahlenschutzrecht Nur noch Ärzte sollen Tattoos per Laser entfernen dürfen

Berlin · Für Lasergeräte zum Entfernen von Tattoos ist bislang keine besondere Qualifikation notwendig. Das Bundesumweltministerium plant diese Regelungen in Zukunft zu verschärfen.

Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser sollen künftig nur noch Fachärzte vornehmen dürfen. Das Bundesumweltministerium hat hierzu eine Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts erarbeitet.

Die Lasergeräte für das Entfernen von Tattoos könnten bislang „von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist“, sagte eine Ministeriumssprecherin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Solche Anwendungen seien jedoch „mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden“. Diese Regelungslücke solle geschlossen werden. „Denn auch wenn die Laseranwendung aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist bei der Durchführung fachärztliche Expertise erforderlich“, sagte sie.

(mba/dpa)
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