Verurteilter Sex-Täter missbraucht Kind Neue Debatte um elektronische Fußfessel

München · Reicht zur Überwachung von Sexual- und Gewalttätern eine elektronische Fußfessel? In München hat ein verurteilter Sex-Täter wahrscheinlich erneut ein Kind missbraucht - obwohl er das Überwachungsgerät am Körper trug.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
Infos

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?

Infos
Foto: AP

Der mutmaßliche Missbrauch einer Siebenjährigen durch einen Sexualtäter mit Fußfessel in München heizt die Debatte über die elektronische Überwachung neu an. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisierte die Fußfessel für Schwerkriminelle am Mittwoch als unzureichend, das Justizministerium verteidigte sie.

Der mutmaßliche Täter ist inzwischen wieder in Haft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte einen Bericht des ARD-Magazins "Report München" bestätigt, nach dem der 40-Jährige wohl rückfällig wurde. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sei bei rückfallgefährdeten Schwerst- und Sexualverbrechern kein gleichwertiger Ersatz für eine geschlossene Unterbringung, sagte der DPolG-Landesvorsitzende Hermann Benker.

Es sei ungeheuerlich, dass Täter, denen amtlich die Wiederholungsgefahr bescheinigt wurde, auf die Menschheit losgelassen würden. "Elektronische Fußfesseln eignen sich allenfalls für Kleinkriminelle", sagte Benker.

Justizministerin Beate Merk (CSU) räumte ein, dass die Fußfessel keine absolute Sicherheit garantiere. "Sie ist ein Notbehelf in Fällen, in denen wir Menschen aus der Haft entlassen müssen, von denen nach wie vor eine Gefahr ausgeht", sagte Merk. "Trotzdem: Ich werde jedes Mittel, das ein Mehr an Sicherheit bringt, konsequent nutzen. Deshalb sage ich ganz klar: Ich halte an der Fußfessel fest."

In dem Münchner Fall war der Mann 1999 verurteilt worden, weil er seine Stieftochter missbraucht hatte. Laut "Report München" missbrauchte er nun im April eine Siebenjährige. Er habe die Mutter kennengelernt und sei von ihr in die Wohnung gelassen worden. Die Mutter soll während der Tat geschlafen haben, der Vater habe den Missbrauch später angezeigt. Allerdings wurde der 40-Jährige laut Staatsanwaltschaft schon vor Bekanntwerden der Tat wieder in Haft genommen, weil er gegen Auflagen verstoßen hatte.

Entlassene Straftäter mit elektronischer Fußfessel werden nach einem Staatsvertrag der Bundesländer zentral überwacht. Verstoßen sie gegen Auflagen - entfernen sich also etwa zu weit von ihrem Wohnort -, oder versuchen sie, die Fessel abzustreifen, wird Alarm ausgelöst und die Polizei greift ein. Seit Anfang 2011 können Gerichte die Fußfessel als Teil der Führungsaufsicht anordnen. Das Gerät ähnelt einer großen Plastikuhr und trägt einen GPS-Sender.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort