Verurteilung wegen Volksverhetzung Neonazi Wiese muss wieder ins Gefängnis

Gemünden · Der einschlägig vorbestrafte Neonazi Martin Wiese muss erneut ins Gefängnis. Das Amtsgericht Gemünden verurteilte den 36-Jährigen am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung und Bedrohung zu einem Jahr und neun Monaten Haft.

Verurteilung wegen Volksverhetzung: Neonazi Wiese muss wieder ins Gefängnis
Foto: dpa, David Ebener

Wiese hatte im Sommer 2011 auf einer Kundgebung in Unterfranken mehrere Journalisten massiv bedroht und ihnen das Todesurteil durch einen "Volksgerichtshof" angekündigt.

Wiese bestritt die Vorwürfe. "Das habe ich so nicht gesagt", sagte er vor Gericht. Eine Videoaufnahme bewies jedoch das Gegenteil. Der Prozess wurde von einem großen Medieninteresse und verstärkten Sicherheitsmaßnahmen begleitet. In der Verhandlung sagten zwei Polizisten und vier Journalisten aus, die entweder bei der Kundgebung anwesend waren oder deswegen ermittelt hatten.

Wiese war bereits 2005 in München in einem Terrorprozess um einen vereitelten Bombenanschlag auf das Jüdische Zentrum als Kopf der "Kameradschaft Süd" zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden.

Diese Strafe hatte er 2010 weitgehend abgesessen und konnte das Gefängnis unter Auflagen verlassen. Seitdem ist er wieder in der rechten Szene aktiv.

(dpa)
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