Schmerzensgeld für seelische Qualen Natascha soll das Haus ihres Entführers bekommen

Wien (rpo). Ein österreichischer Jurist will für Natascha Kampusch das Haus ihres Entführers einfordern. Der 18-Jährigen könne das Gebäude zustehen, in dessen Keller sie acht Jahre lang eingesperrt war. Bei dem Vorschlag soll es auch darum gehen, Natascha für die Jahre der Gefangenschaft zu entschädigen.

Wie die "Neue Kronen Zeitung" laut einem Bericht der Nachrichtenagentur APA in ihrer Dienstagsausgabe schreibt, geht es auch um Schmerzensgeld für erlittene seelische Qualen des Mädchens.

Das weltweite Medieninteresse an dem Fall soll dem Bericht zufolge eine Wiener Agentur für Öffentlichkeitsarbeit managen. Kampusch hat sich am Montag erstmals an die Öffentlichkeit gewandt und um Geduld gebeten. "Lasst mir Zeit, bis ich selbst berichten kann", hieß es in ihrer Erklärung, die ihr Psychiater in Wien verlas. Den Raum, in dem sie gefangen gehalten wurde, habe ihr Entführer gemeinsam mit ihr am Beginn ihrer Entführung gestaltet. Es sei ihr Raum und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sagte Kampusch in der Mitteilung.

Das Mädchen war am 2. März 1998 auf dem Schulweg in Wien verschwunden, ohne eine Spur zu hinterlassen. Am vergangenen Mittwoch gelang ihr die Flucht, der Täter nahm sich während der Großfahndung nach ihm das Leben.

(ap)
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