Wettermoderator trifft auf Ex-Geliebte Nächste Prozessrunde im Fall Kachelmann

Frankfurt/Main · Monatelang haben Jörg Kachelmann und seine langjährige ehemalige Geliebte Claudia D. auf Distanz gestritten: Er schrieb ein Abrechnungs-Buch, sie wehrte sich vor Gericht. Nun werden sich Kachelmann und Claudia D. erneut in einem Gerichtssaal treffen.

Jauch empfängt die Kachelmanns
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Das Frankfurter Landgericht muss ab dem Mittwoch um 9.30 Uhr entscheiden, ob dem Wettermoderator exakt 13.352,69 Euro Schadenersatz zustehen - das sind die Kosten, die ihm während des Vergewaltigungsprozesses in Mannheim entstanden sein sollen.

Claudia D. hatte mit ihrem Vorwurf gegen Kachelmann einen spektakulären Prozess in Gang gesetzt. Ins Landgericht Mannheim strömten ab dem 6. September 2010 unzählige Journalisten, Kameras und Fotoapparate richteten sich auf den heute 54 Jahre alten Kachelmann. Der Anklage zufolge soll er seiner Ex-Geliebten in der Nacht zum 9. Februar 2010 ein Messer an den Hals gesetzt und sich an ihr vergangen haben. Was tatsächlich geschah, bleibt trotz Bergen von Akten, Gutachten und stundenlangen, zähen Vernehmungen bis heute ungewiss. Es steht Aussage gegen Aussage, Kachelmann wurde am 31. Mai 2011 freigesprochen.

Verfahren führt an die Wurzeln des Vergewaltigungs-Vorwurfs

Exakt 17 Monate später werden wesentliche Fragen aus dem Prozess noch einmal neu gestellt: Was ist passiert in der angeblichen Tatnacht? Und wer ist eigentlich das Opfer in diesem zur Schlammschlacht ausgearteten Fall? Diesmal wird in einem Zivilprozess um Schadenersatz in Frankfurt am Main verhandelt, wo Kachelmann im März 2010 frisch aus dem Flugzeug kommend am Flughafen verhaftet worden war.

Die Anwälte beider Seiten geben sich vor Prozessbeginn schmallippig. Kachelmanns Frankfurter Rechtsberaterin Ann Marie Welker will sich vor dem Verfahren gar nicht äußern. Claudia D.s Anwalt Manfred Zipper aus dem badischen Schwetzingen sagt zurückhaltend, der Prozess werde schwierig werden. Für Claudia D. sei das persönliche Aufeinandertreffen mit Kachelmann eine "extreme Belastung".

Zipper hebt die Bedeutung des Prozesses auf eine generelle Ebene. Für ihn geht es um ein Zeichen an alle Opfer von Gewalttaten. "Ich meine, dass man denjenigen, der redlich eine Strafanzeige stellt, nicht zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilen darf", sagt Zipper der dapd.

Möglicherweise werden Kachelmann und Claudia D. ihre Aussagen am Mittwoch hinter verschlossenen Türen machen, sagt Gerichtssprecher Arne Hasse. Zu Beginn der Verhandlung werde die Kammer über einen Ausschluss der Öffentlichkeit entscheiden. Mit einem Urteil am Mittwoch sei nicht zu rechnen.

Kachelmann kündigt schon weitere Schritte an

Schon jetzt ist klar, dass mit dem Prozess in Frankfurt nicht das letzte Wort gesprochen sein wird. Auch der Kölner Medienrechtler Ralf Höcker streitet weiter in Kachelmanns Auftrag. Nach der Veröffentlichung seines Buches "Recht und Gerechtigkeit", in dem Kachelmann mit Polizei, Justiz und auch mit Claudia D. abrechnet, kündigt Höcker im Gespräch mit der dapd an: "Wir werden dafür kämpfen, dass Herr Kachelmann sie nicht nur 'Falschbeschuldigerin', sondern auch 'Kriminelle' nennen darf."

Ein Gang durch die Instanzen könnte also bevorstehen. Erst jüngst hatte Kachelmann erwirkt, dass er Claudia D. beim vollen Namen nennen und sie auch eine "Falschbeschuldigerin" nennen darf. Für Kachelmann gehe es nicht nur ums Prinzip, sondern auch darum, anerkannt zu bekommen, dass er zu Unrecht vor Gericht gelandet sei. "Eine intentionale Falschbeschuldigung ist kriminell", sagt Medienanwalt Höcker. Mal wieder steht Aussage gegen Aussage.

(APD)
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