Nach Festnahme Begleiter der jahrelang vermissten Maria H. soll ausgeliefert werden

Freiburg · Jahrelang wurde Maria H. aus Deutschland vermisst. Sie verschwand als 13-Jährige mit einem rund 40 Jahre älteren Mann. Der wurde in der vergangenen Woche in Italien festgenommen - die deutsche Justiz stellte einen Antrag auf Auslieferung.

 Die heute 18-jährige Maria hatte sich in der vergangenen Woche überraschend bei ihrem Vater gemeldet. (Symbolfoto)

Die heute 18-jährige Maria hatte sich in der vergangenen Woche überraschend bei ihrem Vater gemeldet. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Patrick Seeger

Der nach dem jahrelangen Verschwinden der Freiburgerin Maria H. in Italien festgenommene Mann soll in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Die deutsche Justiz werde einen Antrag auf Auslieferung des 57-Jährigen stellen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Freiburg mit. Der aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen stammende Mann war wegen Kindesentzugs mit internationalem Haftbefehl gesucht worden. Er wurde vergangenen Donnerstag in einem leerstehenden Haus in Sizilien von Polizisten festgenommen und sitzt seither in Italien in Haft.

Die heute 18-jährige Maria hatte sich in der vergangenen Woche überraschend bei ihrem Vater gemeldet und war dann von Freunden des Vaters aus Mailand nach Hause zurückgeholt worden. Sie verschwand als 13-Jährige mit dem rund 40 Jahre älteren Mann und wurde von der Familie und der Polizei mehr als fünf Jahre lang gesucht.

Maria hatte den Mann den Angaben zufolge im Internet kennengelernt. Die Polizei ging damals davon aus, dass sie sich verliebt hatte und freiwillig mitging. In Internet-Chats hatte sich der Mann den Ermittlungen zufolge als Teenager ausgegeben.

Strafrechtlich verantworten müsse er sich, weil er ohne Einwilligung der Eltern mit einer Minderjährigen untergetaucht sei, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Auch wenn Maria freiwillig mitgegangen sei, stelle dies eine Straftat dar. Bei Kindesentzug drohen Angeklagten laut Strafgesetzbuch den Angaben zufolge bis zu fünf Jahre - in schweren Fällen bis zu zehn Jahre - Haft.

(ubg/dpa)
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