"Badewannenmörderin" tötete beide Töchter Mutter zu lebenslanger Haft verurteilt

Tübingen (RPO). Wegen Mordes und Totschlags an ihren zwei Kindern ist eine 38-jährige Frau am Freitag vom Tübinger Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Krisztina S. im März dieses Jahres in ihrer Wohnung in Mössingen bei Tübingen ihren ein- und sieben Jahre alten Töchter ein Schlafmittel verabreichte, um sie anschließend in der Badewanne zu ertränken. Die Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, die ältere Tochter getötet zu haben, beteuerte aber, die Jüngere sei bei einem Unfall in der Badewanne ums Leben gekommen.

Bei beiden Kindern wurde eine toxische Dosis der einschläfernden Substanz Diphenhydramin gefunden. Nach Überzeugung des Gerichts wurde das Mittel "mit dem Ziel verabreicht, die Kinder zu töten", sagte Richter Ralf Peters. Ob die jüngere Tochter aufgrund der betäubenden Wirkung ertrank oder von der Mutter ertränkt wurde, konnte nicht abschließend geklärt werden. Nach der Tat hatte die 38-Jährige mehrfach erfolglos versucht, sich das Leben zu nehmen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf heimtückischen Mord bei der älteren Tochter plädiert und auf Totschlag an der jüngeren.

Das Gericht habe "kein nachvollziehbares Motiv für diese Tat gefunden", sagte Peters. Man könne nur "nachspüren", was die Frau zu dieser Tat bewegt haben könnte. So fühlte sich die gebürtige Ungarin nach einem Umzug von Düsseldorf nach Mössingen in ihrer neuen Heimat nicht wohl und sei zunehmend vereinsamt. Zudem fühlte sie sich von ihrem Ehemann vernachlässigt und verdächtigte ihn, eine Affäre zu haben. Dennoch seien diese Aspekte keine plausible Erklärung, sagte Peters.

Der Ehemann und Vater der Töchter, der während der Tat beruflich unterwegs war, hatte im Prozess nicht ausgesagt. Er war aber als Nebenkläger aufgetreten. Die Verteidigung ließ zunächst offen, ob sie Revision einlegen werde.

(AP/felt)
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