In NRW und Baden-Württemberg Mutmaßliche SS-Wachleute aus Auschwitz festgenommen

Düsseldorf · Eine neue Bewertung der Beihilfe zum Mord hat zu neuen Ermittlungen gegen frühere SS-Angehörige in Auschwitz geführt. Jetzt gab es Durchsuchungen und Festnahmen.

"Kunst in Auschwitz 1940 - 1945"
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Foto: ddp

Im Zuge von Ermittlungen gegen ehemalige SS-Angehörige des Konzentrationslagers Auschwitz hat das nordrhein- westfälische Landeskriminalamt die Wohnung eines 92-Jährigen in Ostwestfalen durchsucht. In Baden-Württemberg wurden drei Verdächtige verhaftet.

Belastendes Material sei im Fall des 92-Jährigen aus dem Kreis Lippe nicht gefunden worden, teilten LKA und Staatsanwaltschaft Dortmund am Donnerstag mit. Der Beschuldigte habe aber eingeräumt, in Auschwitz eingesetzt gewesen zu sein. Die konkrete Beteiligung an Tötungshandlungen habe er bestritten. Der Mann steht im Verdacht, der Wachmannschaft in Auschwitz angehört zu haben. In NRW wird auch noch gegen zwei weitere Männer aus Ostwestfalen und vom Niederrhein ermittelt.

Zeitgleich zu der Durchsuchung im Kreis Lippe fanden Aktionen in Hessen und Baden-Württemberg statt. In Baden-Württemberg verhaftete das LKA drei mutmaßliche ehemalige SS-Wachmänner. Die Männer sind heute zwischen 88 und 94 Jahren alt. In Hessen galten die Aktionen zwei Verdächtigen.

Bisher blieben viele mutmaßliche Täter straffrei, weil der Bundesgerichtshof 1969 im Fall Auschwitz festgelegt hatte, dass für eine Verurteilung der Wächter wegen Beihilfe zum Mord die individuelle Schuld nachgewiesen werden muss. Dies war vielfach nicht möglich.

In Vorermittlungen für den Prozess gegen den Aufseher im Vernichtungslager Sobibor, John Demjanjuk, hat aber die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg die Beihilfe zum Mord im KZ neu definiert. Dem widersprach das Landgericht München nicht. Nach Auffassung der Zentralstelle ist somit jeder belangbar, der in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - egal ob direkt als Aufseher bei den Gaskammern oder indirekt etwa als Koch. 2011 hatte das Landgericht München Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28 000 Menschen schuldig gesprochen.

Die NS-Fahndungsstelle hatte im vergangenen Jahr nach Voruntersuchungen 30 Fälle an Staatsanwaltschaften in Deutschland weitergeleitet, fünf davon nach NRW. Sieben weitere Ermittlungen betrafen Verdächtige im Ausland, unter anderem in Isreal.

Der Leiter der Dortmunder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen, Andreas Brendel, betonte, dass nicht in jedem Fall die Verdächtigen an der Tötungsmaschinerie beteiligt gewesen sein mussten. In einigen Fällen seien beispielsweise verletzte Frontsoldaten nur kurz zur Einkleidung in Auschwitz gewesen. Die Zahl 30 sei bereits deutlich kleiner geworden.

Für eine Anklage müsse einerseits eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Außerdem müssten die Männer auch noch verhandlungsfähig sein.
Von den fünf NRW-Fällen sind drei noch aktuell. Zwei Verdächtige, darunter eine Frau, sind inzwischen gestorben. Der Mann starb nach dem Wegzug nach Niedersachsen.

In Auschwitz sind während des Zweiten Weltkrieges mindestens 1,1 Millionen Menschen, meist jüdische Häftlinge, ermordet worden.

(lnw)
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