Umstrittener Türken-Juden-Vergleich Muss Faruk Sen doch nicht gehen?

Frankfurt/Main/Essen (RPO). Nachdem Faruk Sen die in Deutschland lebenden Türken als die neuen Juden Europas bezeichnet hatte, ertönte von vielen Seiten Kritik. Die Entlassung des Direktors des Essener Zentrums für Türkeistudien schien beschlossene Sache. Doch nun gibt es offenbar Zweifel an dessen Abberufung.

 Faruk Sen geht zum Jahresende.

Faruk Sen geht zum Jahresende.

Foto: ddp

Immer mehr Kuratoriumsmitglieder des ZfT zweifelten die Entlassung an, berichtet die "Frankfurter Rundschau". "Wir werden erst sehen, ob die Vorwürfe des Vorstandes wirklich belastbar sind", sagte Gremiumsmitglied Heinz-Rudi Spiegel vom deutschen Stifterverband der Zeitung. Er persönlich habe in vielen Gesprächen mit Sen keine strittigen Äußerungen gehört.

Das Kuratorium mit seinen 23 Mitgliedern muss am 18. Juli der fristlosen Kündigung zustimmen, die der Vorstand vor zwei Wochen ausgesprochen hatte. Sen hatte in einer türkischen Zeitung die Türken als "die neuen Juden Europas" bezeichnet und die Situation der in Europa lebenden Türken mit der Lage der Juden im Vorkriegs-Europa verglichen. Der Vorstand des ZfT hatte den Direktor daraufhin von seiner Tätigkeit beurlaubt und entlassen. Sen hatte sich mehrfach von seinen Äußerungen distanziert.

Kündigung "unprofessionell"

Die Grünen-Mitglieder des Kuratoriums, der NRW-Landtagsabgeordnete Ewald Groth und der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Ex-NRW-Bauminister Michael Vesper, wollen Sens Abberufung so nicht zustimmen, berichtet die Zeitung weiter. "Die Kündigung des Vorstandes war unsäglich und unprofessionell", sagte Groth. Er sagte eine "heiße Kuratoriumssitzung" voraus.

Nach Informationen der Zeitung sind inzwischen drei Mitarbeiter des Zentrums damit beauftragt, in den türkischen Veröffentlichungen Sens umstrittene Äußerungen zu finden. Sie sollen belegen, dass der Vergleich von Türken und Juden des Direktors kein Einzelfall war.

Bereits am kommenden Dienstag (15. Juli, 13.30 Uhr) steht vor dem Arbeitsgericht Essen ein Gütetermin zu der von Sen eingereichten Kündigungsschutzklage gegen das ZfT an. Falls es dann nicht zu einer gütlichen Einigung kommt, steht ein Prozess vor dem Gericht bevor.

(afp2)
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