Urteil in München Bahn-Erpresser muss dreieinhalb Jahre hinter Gitter

München · Ein Bahn-Erpresser muss ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht begründete das Strafmaß von dreieinhalb Jahren Haft am Donnerstag unter anderem mit der Abschreckung von Nachahmungstätern.

Die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, wenn der Angeklagte eine Bewährungsstrafe erhielte, sagte die Vorsitzende Richterin. Der 46 Jahre alte Teamleiter eines Beratungsbüros im Raum Nürnberg hatte 2008 von der Deutschen Bahn und der Münchner Rückversicherung je zwei Millionen Euro gefordert. Andernfalls werde ein Anschlag auf das Schienennetz verübt beziehungsweise werde eine Immobilie der Versicherung in Brand gesetzt.

Nach mehreren vergeblichen Schreiben hatte der Mann aufgegeben. Er wurde damals nicht gefasst und nur zufällig bei Ermittlungen in einem Verfahren entlarvt, das ihn gar nicht betraf. Der Angeklagte machte sofort reinen Tisch und sagte, dass er seine finanzielle Situation damals als aussichtslos empfunden habe. Er kam zunächst gegen Auflagen auf freiem Fuß. Im Prozess legte er erneut ein umfassendes Geständnis ab.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft hielt fünf Jahre und neun Monate Haft für angebracht.

(dpa)
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