Bewährungsstrafe wegen Untreue Müllunternehmer Trienekens verurteilt

Köln (RPO). Das abgelegte Geständnis hat sich ausgezahlt: Das Kölner Landgericht hat den ehemaligen Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gleichzeitig verhängte das Gericht am Dienstag gegen den 72-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von rund einer Million Euro. Zusätzlich muss der Multimillionär eine Bewährungsauflage in Höhe von einer weiteren Million Euro zahlen.

Trienekens hatte zuvor im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und damit zu einer erheblichen Verkürzung des Verfahrens beigetragen. Dies habe sich entsprechend strafmildernd ausgewirkt, sagte der Richter.

Laut Ermittlungen hatte Trienekens rund sieben Millionen Euro in die Schweiz transferiert, um hier über "schwarze Kassen" verfügen zu können. Aus diesen "schwarzen Kassen" sollten wiederum "nützliche Aufwendungen" finanziert werden, die keinen Niederschlag in den offiziellen Büchern seiner Firma finden sollten. Laut Gericht wurde mit dem Geld unter anderem in einem Fall der Geschäftsführer der kreiseigenen Müllgesellschaft aus dem Rhein-Sieg-Kreis geschmiert. Der Verbleib der übrigen Millionen habe aber nicht aufgeklärt werden können, sagte ein Justizsprecher.

Trienekens war bereits im Jahre 2004 wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zehn Millionen Euro Geldauflage verurteilt worden. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gerichtssprecher Dirk Esser sagte, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hätten eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Da man sich im Vorfeld aber bereits über das Strafmaß verständigt habe, sei davon auszugehen, dass das Urteil rechtskräftig werde.

(DDP/felt)
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