Gerichtsurteil Moslemische Zweitfrau ohne Aufenthaltserlaubnis

Lüneburg (AFP). Eine Zweitehefrau nach moslemischen Ritus und ihr Kind haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Im vorliegenden Fall war die Zweitfrau unmittelbar vor der Geburt ihres Kindes aus dem Libanon nach Deutschland gekommen, um hier mit ihrem Mann, dessen Erstfrau und den fünf Kindern aus dieser Ehe zusammenzuleben.

Die Stadt Salzgitter lehnte aber die Aufenthaltserlaubnis für die Frau und den Sohn mit der Begründung ab, es fehle der islamischen Mehrehe an Schutzwürdigkeit. Diese Entscheidung der Stadt bestätigte nun das OVG, nachdem zuvor das Verwaltungsgericht Braunschweig der Klägerin noch Recht gegeben hatte. bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil ließen die Lüneburger Richter nicht zu. (Az.: 10 LB 84/05)

(afp)
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