Widersprüche nicht aufgeklärt Anklage zweifelt an Aussagen von Stephan E. im Mordfall Lübcke

Frankfurt a.M. · Die Anklage im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zweifelt weiterhin an Aussagen des Hauptangeklagten. Stephan E. hat auch am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Reihe von Widersprüchen nicht aufgeklärt.

 Stephan E., der des Mordes an dem Politiker W. Lübcke angeklagt ist, kommt mit medizinischem Mundschutz zu seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Stephan E., der des Mordes an dem Politiker W. Lübcke angeklagt ist, kommt mit medizinischem Mundschutz zu seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

Foto: dpa/Ronald Wittek

Den ersten Zweifel brachte der Strafverteidiger des Mitangeklagten Markus H., Björn Clemens, vor: Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.

Oberstaatsanwalt Dieter Killmer fragte weiter, warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E. „Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte - ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“

Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts. Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können. E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.

Im Blick zurück fragte der Oberstaatsanwalt, warum E. und H. seit 2016 das Haus von Lübcke ausgespäht und erwogen hatten, eine Wand mit Farbe zu beschmieren, eine Scheibe einzuwerfen oder den Regierungspräsidenten zu schlagen und immer wieder über Lübcke als Ziel sprachen, aber erst mehr als drei Jahre später, nach der Teilnahme an der AfD-Demonstration in Chemnitz am 1. September 2018, einen Beschluss zu einem Anschlag fassten. „Es war immer mal wieder Thema, wenn wir uns trafen, nicht jedes Mal“, erwiderte E. Auf die Frage nach einem typischen Rollenverhalten zwischen ihm und H. gab E. keine Auskunft.

Auch zu einem objektiven Widerspruch gab es keine Klärung. E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben. Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen. E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Der Oberstaatsanwalt kam erneut auf die Auffälligkeit zu sprechen, dass E. nach dessen Aussage sich nach der Tat mit H. am folgenden Donnerstag im Schützenverein verabredet und dies in Messenger-Nachrichten Anfang der Woche bekräftigt habe, dann H. aber nicht getroffen habe - obwohl dieser die einzige Person war, mit der er über die Tat und die Folgen hätte sprechen können. E. wiederholte, dass er auf H. gewartet, ihn aber nicht gesucht habe. Als er beim Gehen dessen Auto bemerkt habe, habe er sich gedacht, dass dieser vielleicht nervös gewesen sei.

(juw/epd)
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