Mädchen war verhungert Mordanklage gegen Eltern von Sarah erhoben

Nürnberg (RPO). Gegen die Eltern der verhungerten dreijährigen Sarah aus dem mittelfränkischen Thalmässing hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben.

Der 30-jährige Kraftfahrer und die 26-jährige Hausfrau sollen das Mädchen im vergangenen Jahr derart vernachlässigt haben, dass es schließlich verhungerte, wie die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Donnerstag mitteilte.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Eltern ihre Tochter von April 2009 an nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt haben. Obwohl sie spätestens im Juli bemerkt haben sollen, dass ihr Kind in Lebensgefahr ist, hätten sie keinen Arzt gerufen. Laut Staatsanwaltschaft befürchteten die beiden eine Strafanzeige, sollte der Gesundheitszustand ihrer Tochter bekannt werden. Erst am 8. August hatten sie den Rettungsdienst gerufen. Zwei Tage später starb Sarah an den Folgen der Unterernährung.

Die Eltern befinden sich in Untersuchungshaft. Psychiatrische Sachverständige kamen zu dem Ergebnis, dass der Vater voll schuldfähig sei, die Mutter vermindert schuldfähig. Beide können somit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Jugendamtsmitarbeiter begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass für die Behörde 2009 kein Anlass bestand, der Familie einen Hausbesuch abzustatten. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass im Jugendamt ausreichende Anhaltspunkte für eine Unterernährung Sarahs vorhanden waren.

Über die Zulassung der Mordanklage muss nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden.

(DDP/das)
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