Urteil im Fall Keira Jugendlicher muss wegen Mordes neun Jahre hinter Gitter

Berlin · Vor acht Monaten starb die 14-jährige Keira in Berlin. Mehr als 20 Mal soll auf sie eingestochen worden sein. Nun ist ein Mitschüler dafür verurteilt worden. Er soll das Mädchen aus reiner Mordlust getötet haben.

 Blumen und Kerzen haben Menschen in Berlin zum Gedenken an Keira abgelegt (Archiv).

Blumen und Kerzen haben Menschen in Berlin zum Gedenken an Keira abgelegt (Archiv).

Foto: dpa/Paul Zinken

Ein 15-jähriger Deutscher ist wegen Mordes an seiner Mitschülerin Keira zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin fällte die Entscheidung am Donnerstag, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Jugendkammer folgte demnach der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach der mit dem damals 14 Jahre alten Opfer befreundete Jugendliche aus Mordlust handelte. Der Prozess war nicht öffentlich.

Die Mutter von Keira G. hatte das Mädchen Anfang März mit zahlreichen Stichwunden in der gemeinsamen Wohnung im Ostberliner Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gefunden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen erlag die Jugendliche ihren schweren Verletzungen. Der wenige Tage später als Verdächtiger ermittelte 15-Jährige gestand die Tötung im Gespräch mit der Polizei, äußerte sich aber nicht zum Motiv. Im Prozess hatte der Angeklagte geschwiegen. Er stammt nach Schilderung des Opferbeauftragten des Landes Berlin, Roland Weber, aus intakten Familienverhältnissen.

Die Jugendkammer befand dass der Jugendliche aus reiner Mordlust getötet habe, wie die Gerichtssprecherin weiter sagte.Dass Mordlust bei einem Jugendlichen angenommen werde, sei selten, hatte Anwalt Roland Weber schon zum Prozessauftakt betont. Das bedeute, aus Freude darüber zu töten, ein anderes Leben zu vernichten. Weber ist auch Opferbeauftragter des Landes Berlin. Er begleitete im Prozess die Mutter von Keira.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß nur wenig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten laut Gericht auf eine deutlich geringere Haftstrafe wegen eines „allenfalls minderschweren Fall des Totschlags“ plädiert. Der Prozess war wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten nicht öffentlich.

Die Verantwortung für ihre Tochter habe nicht mit ihrem Tod aufgehört, hatte Karin G. der Deutschen Presse-Agentur bei einem Gespräch in ihrer Wohnung vor Prozessbeginn gesagt. „In meinem Leben ist nichts mehr so, wie es war. Und es gibt nichts, was es wieder gut macht. Meine Tochter bleibt tot.“

Nach dem Urteil sagte die Mutter: „Ich fand meine Tochter geknebelt und blutüberströmt vor der Couch, da sind neun Jahre nicht ausreichend.“ Und weiter: „Genugtuung kann es nicht geben. Niemand und nichts kann mir meine Tochter zurückbringen.“

(felt/wer/dpa/AFP)
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