Wiederaufnahmeverfahren Mollath-Richter verteidigt sein Urteil zur Einweisung

Regensburg · Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath versucht das Landgericht Regensburg, die Umstände und Verzögerungen der Zwangsunterbringung des Nürnbergers zu beleuchten. Der erste Richter, der Mollath im August 2006 in die Psychiatrie eingewiesen hatten, verteidigte am Donnerstag sein damaliges Urteil.

Mollaths Kampf gegen die Justiz
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Foto: dpa, Daniel Karmann

"Dem Bundesgerichtshof hat unser Urteil gereicht, dann war es wohl nicht zu beanstanden", sagte der inzwischen pensionierte Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Zuvor hatte ein Psychiater erläutert, warum er eine gerichtlich anberaumte Zwangsbegutachtung Mollaths im Juli 2004 nicht vorgenommen hatte und den Nürnberger an ein anderes Bezirkskrankenhaus verwiesen hatte.

Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Das Nürnberger Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass der Angeklagte seine Ehefrau misshandelt hatte, sprach ihn aber wegen Schuldunfähigkeit frei. Ein Gutachter hatte den Nürnberger damals wegen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft, deshalb wies das Gericht Mollath in die Psychiatrie ein. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil 2007 bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, seit 2011 sei seine Unterbringung in der Psychiatrie verfassungswidrig. Erst 2013 kam er nach sieben Jahren frei.

Der damalige Richter vom Landgericht Nürnberg-Fürth räumte am Donnerstag ein, beim Durchlesen des Urteils kleine Fehler übersehen zu haben. Dabei habe es sich um ein Datum gehandelt und um die Reihenfolge der geschilderten Übergriffe des Angeklagten. "Die Hauptverhandlung war aber nicht schludrig", sagte der 71-Jährige. Es habe auch keine Verschwörung gegen Mollath gegeben.

Die beisitzende Richterin hatte in ihrer Zeugenaussage in der Vorwoche erklärt, dass das damalige Urteil unter Zeitdruck verfasst wurde. Sie habe es lediglich anhand ihrer Notizen und einiger Aktenkopien diktiert, die Abschrift aber nicht mehr kontrolliert. "Ich bin dann in den Urlaub gefahren", hatte die Richterin ausgesagt.

Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Dann wird das rechtsmedizinische Gutachten erwartet.

(dpa)
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