Polizei Mönchengladbach warnt vor fieser Masche Darum sollte man die Jahreszahl 2020 immer ausschreiben

Mönchengladbach · Mit einem Facebook-Post weist die Polizei Mönchengladbach auf ein Versäumnis hin. Sie warnt nun nachträglich davor, dass die Jahreszahl 2020 niemals abgekürzt werden sollte. Warum man sich so vor Betrugsfällen schützt.

 Die Jahreszahl 2020 wird an Silvester mit einem Blitzlicht in die Luft geschrieben (Archiv).

Die Jahreszahl 2020 wird an Silvester mit einem Blitzlicht in die Luft geschrieben (Archiv).

Foto: dpa/Chong Voon Chung

An neue Jahreszahlen muss man sich anfangs immer wieder neu gewöhnen. Doch dieses Mal im Jahr 2020 könnte ein zusätzliches, eigentlich naheliegendes Problem entstehen - und zwar mit der abgekürzten Schreibweise des Jahres 2020. Aus Faulheit oder auch Effizienzgründen ist es gängige Praxis, die Jahreszahl nicht ganz auszuschreiben. Wer das jedoch auch in diesem Jahr so handhabt, kann leicht zum Opfer von Betrügern werden. Denn diese könnten ein weiteres Zahlenpaar hinter die 20 schieben und auf diese Weise Verträge, Urkunden oder andere Dokumente verfälschen. So warnen nun Polizei sowie auch Behörden im In- und Ausland vor dem schnell begangenen Fehler.

Jetzt wurde die Mönchengladbacher Polizei auf einen Post der Brandenburger Polizei auf Facebook aufmerksam, der das Problem aufgreift. „Tja, da hätte ich jetzt aber nie dran gedacht“, heißt es von Pressestelle in ihrem Facebook-Post. Dabei ist das Problem ebenso offensichtlich wie einleuchtend, wenn man erst einmal darauf kommt: „10.01.20 oder 10.01.2020 - Wo ist da der Unterschied?“ Die Frage beantwortet die Polizei selbst mit der Erklärung, dass es „bei einer abgekürzten Schreibweise sonst für Betrüger möglich sei, vergangene oder zukünftige Jahre hinzuzufügen“. Das Datum 10.01.20 könne so beispielsweise schnell zum 10.01.2019 oder 10.01.2021 verändert werden: „Der Nachweis einer Fälschung bei Originalunterschrift ist dann schwer nachzuweisen.“

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde NACA führt auf ihrer Webseite zur Verdeutlichung das Beispiel eines Ratenkaufs an, bei dem eine Partei einer Zahlungsvereinbarung bis zu einem bestimmten Tag im Jahr 2020, im Vertrag mit 20 abgekürzt, zugestimmt hat. „Ein böser Mensch“ aber könnte ergänzend eine 19 hinzufügen und so plötzlich einen Zahlungsrückstand entstehen lassen. Weil so das Jahr 2019 im Vertrag stehen würde.

So ist das Problem offensichtlich. Um Ärger zu vermeiden sollte man also stets daran denken, die vollständige Jahreszahl aufzuschreiben. Man halte sich das an das Fazit der Mönchengladbacher Polizei: „Kürze das Jahr 2020 schriftlich niemals mit ’20’ ab.“

(ala)
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