Frontmann von 187 Strassenbande Gangster-Rapper Gzuz zu Haftstrafe verurteilt

Hamburg · Das Urteil ist gefallen: Rapper Gzuz, Mitglied der Hamburger Gruppe 187 Strassenbande, soll hinter Gitter. Der 32-Jährige hatte eine Reihe an Straftaten begangen. Rapper und Richter lieferten sich vor Gericht einen verbalen Schlagabtausch.

 Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) verlässt mit seinem Anwalt Christopher Posch einen Gerichtssaal im Landgericht.

Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) verlässt mit seinem Anwalt Christopher Posch einen Gerichtssaal im Landgericht.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Schluss mit lustig für Gangster-Rapper Gzuz: Der 32-Jährige ist vom Amtsgericht Hamburg zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden - das bedeutet Gefängnis. „Wer, wenn nicht Sie gehört in den Knast?“, sagte Amtsrichter Johann Krieten am Dienstag in Hamburg. Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben (Az.: 259 Ds 117/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden. Jetzt werden sie als Straftäter gewürdigt“, sagte Krieten in seinem Schlusswort. Gzuz, der den Gerichtssaal ohne ein Wort zu sagen und mit finsterer Miene betreten hatte, nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. An seinen wippenden Füßen merkte man jedoch, wie nervös der Gangster-Rapper war, der ganz in schwarz gekleidet vor dem Gericht erschienen war. Auf die Frage einer Reporterin, was er zu dem Urteil sage, antwortete er nur: „Was soll ich dazu sagen?“ Sein Verteidiger, TV-Anwalt Christopher Posch, kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gefordert. Der Angeklagte, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, habe sich in allen Anklagepunkten schuldig gemacht, hatte Staatsanwalt Daniel Austen erklärt. Er könne auch keine positive Sozialprognose stellen, da der Angeklagte unter Bewährung stehe und immer wieder straffällig werde. Der 32-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Sein Verteidiger Christopher Posch hatte gefordert, den Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen. „Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden“, hatte Posch erklärt. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als „Staatsfeind“ und „böser Gangster-Rapper“ gelte. Dabei habe er sich bei allen Betroffenen entschuldigt. Das Verfahren sei vom ersten Tag an unfair gewesen. In Bezug auf ein im Gerichtssaal gezeigtes Musikvideo sagte Posch, es sei für das Gericht wohl „schwer zu ertragen, dass es sich vielleicht um Kunst handelt“. Kunst, die einem vielleicht nicht passe.

Gzuz und sein Verteidiger hatten sich im Laufe des Prozesses einen regelrechten Schlagabtausch mit dem Richter und dem Staatsanwalt geliefert. Posch hatte mehrere Befangenheitsanträge gegen Krieten gestellt, die jedoch alle abgelehnt wurden. Im Gegenzug hatte Krieten sich mehrmals beschwert: „Wir sind hier nicht bei RTL2!“ Als die Lebensgefährtin von Gzuz als Zeugin aussagen sollte, rastete der Rapper komplett aus: „Hurensohn, Hurensohn - deine Mutter soll sterben!“, schleuderte der Rapper einem Fotografen entgegen. Schließlich wurde er wegen ungebührlichen Verhaltens ausgeschlossen.

„Sie sind ein Sozial-Rüpel! Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders und meinen, mit Geld alles zu bekommen“, schleuderte Krieten Gzuz am Dienstag entgegen. „Sie auch!“, entgegnete der Rapper. Um Gzuz auch finanziell zu treffen, verurteilte Krieten ihn zusätzlich zu 300 Tagessätzen à 1700 Euro, was einer Summe von 510 000 Euro entspricht.

Gzuz, seit 2006 Mitglied der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, machte schon früh Erfahrungen mit Drogen. Seine erste Straftat beging er mit 15 Jahren. Ende 2011 wurde er wegen Diebstahl und Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. 2014 veröffentlichte er gemeinsam mit Bonez MC das Album „High & hungrig“, das in Deutschland auf Platz 9 der Albencharts einstieg. Mittlerweile dürfte der Rapper mit seinen Alben Millionen verdienen. Mit seiner Lebensgefährtin und den beiden kleinen Töchtern lebt er in Halstenbek bei Hamburg.

(ahar/dpa)
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