Libanesisches Clan-Mitglied Ibrahim Miri darf abgeschoben werden – Gericht lehnt Eilantrag ab

Bremen · Im Juli wird Ibrahim Miri, Chef eines libanesischen Clans, in den Libanon abgeschoben. Ende Oktober kehrt er nach eigenen Angaben auf dem Landweg über die Türkei illegal wieder nach Deutschland zurück. Nun wird die erneute Abschiebung vorbereitet.

Miri darf abgeschoben werden - Gericht lehnt Eilantrag ab
Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Für den mehrfach vorbestraften Clan-Chef Ibrahim Miri dürften die Tage in Deutschland gezählt sein. Das Bremer Verwaltungsgericht lehnte am Freitag den Eilantrag des Libanesen ab und machte damit den Weg für dessen Abschiebung frei. Es gebe keine „ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des negativen Asylbescheides vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), befand das Gericht. Die Entscheidung ist nicht mit einer Beschwerde anfechtbar.

Der in Abschiebehaft sitzende Miri könnte nun wie bereits im Juli in sein Heimatland Libanon oder in ein anderes Land gebracht werden. Der Clan-Chef stellt aus Sicht des Gerichtes eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Im Libanon drohe ihm keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und auch keine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen „Blutrache“.

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Erst im März kam er vorzeitig aus dem Gefängnis. Im Juli wurde er dann in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein großer Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates“, sagte er. Sein Ministerium werde nun alles dafür tun, um die Abschiebung so schnell wie möglich durchzuführen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte: „Eine erneute Abschiebung von Herrn M. in den Libanon kann damit vorbereitet werden.“ Wann Miri ins Ausland gebracht wird, ist unklar. „Abschiebe-Termine werden grundsätzlich nicht bekannt gegeben“, sagte Mäurers Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler der dpa. Die Abschiebung werde in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium organisiert. Miris Anwalt, Albert Timmer, teilte mit: „Eine Abschiebung wird nicht vor Mittwoch möglich sein.“

Miris Anwalt wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass sein Mandant während des laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Die von Miri eingereichte Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die seinen Antrag auf Asyl als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hatte. Über diese Klage muss noch entschieden werden.

Miris Anwalt Albert Timmer hatte zuvor auf eine hohe Gefährdung seines Mandanten hingewiesen. Diese ergebe sich nicht zuletzt aus dem hohen Medienecho, der stetigen Markierung Miris als „Clan-Chef“ sowie der „enormen Verbreitung“ seines Porträtbildes. „Herr Miri muss jetzt überall, auch im Libanon, damit rechnen, auf der Straße erkannt zu werden; dies provoziert die Widersacher der Familie im Libanon zum Handeln“, hatte Timmer am Mittwoch in einem Schreiben gewarnt. „Die Sicherheit von Herrn Miri kann im Libanon nicht gewährleistet werden.“

Seehofer hatte Miri in einer Aktuellen Stunde im Bundestag am 8. November als „Oberhaupt eines kriminellen libanesischen Verbrecherclans“ bezeichnet, zugleich aber betont: „Das zeichnet unseren Rechtsstaat aus, dass wir auch den Feinden des Rechtsstaates die Gelegenheit geben, das rechtsstaatliche Handeln zu überprüfen.“

Bremens Innensenator will den Fall Miri auf der nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember zum Anlass nehmen, um mögliche Lücken in den Rechtssystemen des Straf-, Strafprozess- und Ausländerrechts zu erkennen und künftig zu schließen. Er zeige zudem Sympathien für einen Vorstoß des Bundesinnenministeriums für eine Regel, nach der Ausländer, die trotz Wiedereinreisesperre unerlaubt ins Bundesgebiet kommen und Asyl beantragen, in Haft genommen werden. Dort müssten sie bis zu einer vollziehbaren Entscheidung abwarten.

„Eines hat dieser Fall exemplarisch gezeigt: Es gibt zu viele rechtliche Lücken“, sagte Mäurer. „Der Rechtsstaat darf sich von solchen Personen aber nicht vorführen lassen. Hier müssen wir künftig einen Riegel vorschieben.“

(zim/dpa)
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