Messerattacke von Würzburg Ermittler glauben nicht an islamistische Tat

Rund fünf Monate nach der tödlichen Messerattacke von Würzburg ist den Ermittlern zufolge klar, dass der beschuldigte Somalier keine Mittäter oder Mitwisser hatte und es keine Hinweise auf eine islamistische Motivation gebe. Gutachter halten ihn zudem für schuldunfähig.

 Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden beim Angriff in der Würzburger Innenstadt Ende Juni schwer verletzt.

Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden beim Angriff in der Würzburger Innenstadt Ende Juni schwer verletzt.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Das teilten Generalstaatsanwaltschaft München und Bayerisches Landeskriminalamt (LKA) am Freitag zusammen in München mit. Am Morgen waren die Angehörigen der Opfer sowie die Verletzten über den aktuellen Ermittlungsstand informiert worden.

Am 30. September sei der Beschuldigte im Beisein seines Rechtsanwalts durch Ermittler der Soko Main und der Generalstaatsanwaltschaft vernommen worden. Dabei habe dieser den Tatablauf vom 25. Juni dieses Jahres detailliert geschildert. Weitere Informationen zu Aussagen des Somaliers in der Vernehmung machten die Behörden nicht.

Zwei im Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen kämen zudem unabhängig voneinander jeweils zu dem Ergebnis, dass der Somalier bei seiner Attacke auf Passanten Ende Juni nach psychiatrischer Einschätzung schuldunfähig gewesen sei, teilten das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft München am Freitag in München mit.

Mit dem neuerlichen Gutachten spricht nun vieles dafür, dass es gegen den 32-Jährigen ein sogenanntes Sicherungsverfahren – wahrscheinlich vor dem Landgericht Würzburg – geben wird. Bei solchen Verfahren geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft schreibt dafür auch keine Anklage wie in normalen Strafverfahren, sondern eine Antragsschrift. Der Beschuldigte bleibt dabei Beschuldigter und wird nicht zum Angeklagten. Dennoch gibt es eine Verhandlung vor Gericht – in diesem Fall wohl vor einer Schwurgerichtskammer.

Erwiesen ist, dass der Migrant am 25. Juni in der Mainstadt auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen hat. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte. 

(dpa/epd/jbu)
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