17-Jährige bekommt Niederlassungserlaubnis Merkels Flüchtlingsmädchen Reem darf in Deutschland bleiben

Rostock · Die junge Palästinenserin Reem, die 2015 durch ihre Begegnung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel während einer Diskussionsrunde bekannt wurde, darf unbegrenzt in Deutschland bleiben.

 Reem Sahwil.

Reem Sahwil.

Foto: dpa, hka lof

Ein Sprecher der Stadt Rostock bestätigte am Freitag, dass der 17-Jährigen vor wenigen Tagen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt wurde. Damit kann Reem nicht mehr abgeschoben werden.

Das gleiche gilt bis zur Volljährigkeit Reems auch für ihre Eltern, sagte eine Sprecherin des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommerns der Nachrichtenagentur AFP. Bislang war Reems Aufenthaltserlaubnis befristet und musste bei Ablauf der Frist jeweils verlängert werden.

Das damals 14 Jahre alte Mädchen war bundesweit bekannt geworden, als sie bei der Diskussionsveranstaltung mit Merkel in Tränen ausbrach. Zuvor hatte Reem hatte gesagt, dass sie und ihre Familie, die als Flüchtlinge aus dem Libanon nach Deutschland gekommen waren, sich Sorgen wegen ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus machten.

Merkel hatte daraufhin deutlich gemacht, dass nicht alle Flüchtlinge nach Deutschland kommen könnten und dass manche auch wieder zurückgehen müssten. Als die Kanzlerin die Reaktion des Mädchens bemerkte, streichelte sie Reem, um sie zu trösten.

2016 lud Merkel Reem noch einmal zu einem privaten Besuch ins Kanzleramt ein. Inzwischen veröffentlichte Reem ein Buch mit dem Titel "Ich habe einen Traum - Als Flüchtlingskind in Deutschland".

(csr/AFP)
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