Autodiebe müssen ins Gefängnis Mehrjährige Haft für Leichendiebe

Warschau/Posen · Die Diebe von zwölf Leichen aus Brandenburg müssen für zwei bis vier Jahre ins Gefängnis. Das Gericht im westpolnischen Posen sprach die drei Männer am Montag schuldig - allerdings nicht wegen der Störung der Totenruhe, sondern wegen Autodiebstahls.

Außerdem wurde jeder der Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Zloty (umgerechnet etwa 4000 Euro) verurteilt. In dem Verfahren hatte das Trio stets bestritten, im Oktober vergangenen Jahres in Hoppegarten bei Berlin einen Transporter mit zwölf Särgen gestohlen zu haben.

Sie seien nur für die Überführung von Fahrzeugen angeheuert worden und hätten nicht gewusst, dass es gestohlene Wagen waren.

(dpa/jco)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort