Urteil gesprochen Mehr als zwei Jahre Haft für Brandanschlag auf Ulmer Synagoge

Ulm · Ein Mann schüttet Benzin an die Wand der Ulmer Synagoge, entzündet es und flieht. Mehr als zwei Jahre später ist nun ein Urteil gesprochen worden.

Ein Justizwachtmeister führt im Landgericht einem Mann an Handschellen gefesselt in den Sitzungssaal. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang Juni 2021 aus mutmaßlich antisemitischer Motivation heraus Benzin entlang einer Wand der Synagoge in Ulm verteilt und entzündet zu haben.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Mehr als zwei Jahre nach dem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge hat das Landgericht Ulm einen 47-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er wurde der versuchten schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Kammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2021 versucht hatte, die Synagoge in Brand zu setzen. Außerdem kam die Kammer zu dem Schluss, dass die Tat antisemitisch motiviert war.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte laut einer Sprecherin zuvor eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen beantragt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann eine Flasche Benzin an der Außenwand der Synagoge ausgoss und entzündete. An der Fassade entstanden durch die Tat Brandflecken, Ruß verunreinigte ein Fenster.

Zur Tat hatte der Türke keine Angaben gemacht, sich aber im Vorfeld ausführlich bei dem psychiatrischen Sachverständigen zu den Vorwürfen geäußert. Der Sachverständige berichtete beim Prozessauftakt im Dezember, dass der Angeklagte angegeben habe, dass er auf das Leid der Palästinenser in der Auseinandersetzung mit Israel habe aufmerksam machen wollen.

Das Ziel des Angeklagten sei gewesen, ein Zeichen zu setzen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Nach der Tat floh der Mann demnach in die Türkei. Er habe sich zwei Jahre der Strafverfolgung entzogen, sich letztendlich aber gestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(jh/dpa)