Gerichtsurteil Witwe von Altkanzler Kohl hat keinen Anspruch auf Millionen-Entschädigung

Köln · Altkanzler Helmut Kohl hatte vor seinem Tod eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro erstritten. Seine Witwe hat aber keinen Anspruch darauf. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln.

 Maike Kohl-Richter vor dem Oberlandesgericht.

Maike Kohl-Richter vor dem Oberlandesgericht.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben.

 Anwälte stehen hinter dem Buch «Vermächtnis - Die Kohl Protokolle» des Journalisten Heribert Schwan über den ehemaligen Bundeskanzler Kohl. Für dieses Buch hatte Kohl einen Entschädigung in Millionenhöhe erhalten.

Anwälte stehen hinter dem Buch «Vermächtnis - Die Kohl Protokolle» des Journalisten Heribert Schwan über den ehemaligen Bundeskanzler Kohl. Für dieses Buch hatte Kohl einen Entschädigung in Millionenhöhe erhalten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) kann dagegen in Revision gehen.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.

(lsa/dpa)
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