Gericht gibt Eigentümer recht Lüneburg darf Kinderheim nicht für Flüchtlinge beschlagnahmen

Lüneburg · Der Eigentümer eines ehemaligen Kinderheims in Lüneburg hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Beschlagnahmung des Gebäudes durch die Stadt zur Einquartierung von Flüchtlingen gewehrt.

Flüchtlinge NRW: So verteilen sie sich auf die Städte
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In diesen NRW-Städten sind die meisten Flüchtlinge untergebracht

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Foto: dpa, awe

Die drohende Obdachlosigkeit von Flüchtlingen stelle zwar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Vor der Beschlagnahmung des Eigentums unbeteiligter Dritter müsse die Stadt aber alle eigenen Unterbringungsmöglichkeiten ausschöpfen oder Räumlichkeiten anmieten, auch wenn dies kostenintensiv sei.

Auch wenn die Unterbringung von Flüchtlingen die Kommunen derzeit vor eine Herausforderung stelle, bleibe dies eine Aufgabe der Allgemeinheit. Die Stadt dürfe diese Aufgabe nur als letztes Mittel auf eine Privatperson abwälzen, entschied das Gericht. Die Stadt habe nicht dargelegt, dass alle anderen Einquartierungsmöglichkeiten in Lüneburg ausgeschöpft sind. Wirtschaftliche Gründe dürften bei der Inanspruchnahme privater Immobilien keine wesentliche Rolle spielen.

Die rechtlichen Hürden für eine Beschlagnahme sind hoch. Auch politisch sind solche Maßnahmen brisant. Hamburg will jedoch durch ein "Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen" Beschlagnahmungen vereinfachen.

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(dpa)
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