Mord an Walter Lübcke Hauptangeklagter im Lübcke-Prozess will Anwalt entlassen

Frankfurt a.M. · Im Prozess um den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will der Hauptangeklagte Stephan E. sich von seinem Verteidiger Frank Hannig trennen. Am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause beantragten E. und sein zweiter Verteidiger Mustafa Kaplan die Entpflichtung von Hannig.

 Mustafa Kaplan (l) und Frank Hannig, Verteidiger des Hautangeklagten Stephan E. unterhalten sich am dritten Verhandlungstag.

Mustafa Kaplan (l) und Frank Hannig, Verteidiger des Hautangeklagten Stephan E. unterhalten sich am dritten Verhandlungstag.

Foto: dpa/Boris Roessler

Zuvor habe der Dresdner Anwalt fünf neue Beweisermittlungsanträge gestellt, von denen sich E. und Kaplan distanziert hätten. Hannig habe die Anträge daraufhin zurückgenommen, sich aber dem Entpflichtungsantrag widersetzt. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel habe daraufhin die Sitzung beendet.

Beide Anwälte wollen nach den Worten von Rau am Montagnachmittag dem Gericht eine schriftliche Stellungnahme einreichen. Der Vorsitzende Richter werde über den Entpflichtungsantrag bis diesen Dienstag entscheiden. In der Verhandlung am Vormittag habe außerdem die Verteidigerin des Mitangeklagten Markus H., Nicole Schneiders, ein von Hannig veröffentlichtes Video in Augenschein nehmen lassen. Daraufhin habe E. sämtliche Vollmachten für Veröffentlichungen durch Hannig widerrufen und den Verteidiger nicht von der Anwendung seiner Schweigepflicht entbunden. Neben dieser überraschenden Entwicklung hatte das Gericht wie geplant Urkunden über E.s Lebenslauf verlesen lassen. An diesem Dienstag soll ein Sohn des Ermordeten vernommen werden.

Stephan E. hatte bereits seinem ersten Anwalt Dirk Waldschmidt das Vertrauen entzogen und ihn durch Hannig ersetzt. Die Bundesanwaltschaft hat E. aufgrund von Indizien des Mordes angeklagt, H. der Beihilfe zum Mord. E. muss sich darüber hinaus im Fall eines 2016 in Lohfelden bei Kassel niedergestochenen Flüchtlings verantworten. Hier wird ihm aufgrund von Indizien versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Nordhessen vor, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bis Ende Oktober 32 Verhandlungstage vorgesehen.

(juw/epd)
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