Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Verbot der linksextremen Plattform „linksunten.indymedia“ wird geprüft - Erneute Demonstrationen sind angekündigt

Karlsruhe · Bei einer Demonstration gegen das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia“ kam es bereits zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Am Mittwoch soll die Rechtmäßigkeit des Verbots geprüft werden.

 Ein Polizeifahrzeug steht am Bundesverwaltungsgericht. Dort wird am Mittwoch über das Verbot der Onlineplattform "Linksunten.Indymedia" entschieden.

Ein Polizeifahrzeug steht am Bundesverwaltungsgericht. Dort wird am Mittwoch über das Verbot der Onlineplattform "Linksunten.Indymedia" entschieden.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

Die linksextreme Internetplattform „linksunten.indymedia“ ist bereits seit zweieinhalb Jahren verboten. Ob das im August 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgesprochene Verbot rechtmäßig war, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch über Klagen von Mitgliedern des damals verbotenen Vereins. Wie brisant das Verfahren ist, zeigte sich schon am Samstag: In Leipzig eskalierte eine Demonstration gegen das Verbot.

Die verbotene Website galt als die einflussreichste Plattform gewaltbereiter Linksextremisten in Deutschland. Sie werde seit Jahren genutzt, „um Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen“, sagte de Maizière im Sommer 2017. Die Entscheidung fiel damals wenige Wochen nach den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg. Im Vorfeld des Gipfels sei auf „linksunten.indymedia“ zu gewaltsamen Aktionen aufgerufen worden, sagte der damalige Innenminister.

Das Verbot erfolgte auf Grundlage des Vereinsgesetzes. Dies dürfte einer der Knackpunkte in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht sein. Die Kläger machen geltend, dass das Vereinsgesetz nicht zum Verbot eines Nachrichtenportals instrumentalisiert werden dürfe. Sie bestreiten darüber hinaus auch die aufgeführten Verbotsgründe.

Kritisch wird der Verbotsweg aber nicht nur von den Klägern gesehen. Der Geschäftsführer der Journalistenvereinigung „Reporter ohne Grenzen“, Christian Mihr, kritisierte im Vorfeld des Verfahrens im Mitteldeutschen Rundfunk, dass die Bundesregierung versuche, „ein trotz allem journalistisches Onlineportal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett zu verbieten und damit die gebotene juristische Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit zu umgehen, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig und hat auch international eine bedenkliche Signalwirkung“. Mihr hob zugleich hervor, Aufrufe zu Gewalt seien „inakzeptabel“. Sie müssten gelöscht und ihre Urheber bestraft werden.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bezeichnete das Verbot dagegen als „großen Erfolg“. „Wir haben gesehen, dass die Szene nach dem Verbot verunsichert war, die Kommunikation war über eine längere Zeit gestört“, sagte Haldenwang der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Seite sei zuvor genutzt worden, „um Tatbekundungen abzugeben, um Aufrufe zur Gewalt zu veröffentlichen, um Ideologie auszutauschen, um Hass und Hetze zu verbreiten“.

Haldenwang bezeichnete zudem Leipzig als „Brennpunkt der autonomen Szene“. Dort war es am Samstag zu Ausschreitungen bei einer Demonstration gekommen, die unter dem Motto stand „Wir sind alle linksunten: Pressefreiheit verteidigen, den autoritären Staat angreifen“. Rund 1600 Menschen gingen laut Polizei dabei auf die Straße. Demonstranten bewarfen demnach Beamte mit Steinen und Flaschen, beschädigten Autos und eine Straßenbahnhaltestelle. 13 Polizisten wurden leicht verletzt. Auch Journalisten wurden Medienberichten zufolge angegriffen und bedroht.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erklärte danach: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Demonstration wurde von einer verbrecherischen Gruppe hemmungslos und gewalttätig ausgenutzt.“ Wenn bei einer Demonstration für angebliche Pressefreiheit Journalisten bedroht und bepöbelt würden, offenbare dies „die absurde Gedankenwelt dieser angeblich für Meinungsfreiheit Eintretenden“.

Am Mittwoch wird nun völlig unabhängig von solchen Ausschreitungen im Gerichtssaal darüber gestritten, ob das seit zweieinhalb Jahren bestehende Verbot von „linksunten.indymedia“ rechtmäßig war. Wann das Urteil fällt, ist unklar.

(ala/AFP)
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