Titelmissbrauch Leichen-Plastinator von Hagens zu Geldbuße verurteilt

Heidelberg (rpo). Das Heidelberger Landgericht hat dem umstrittenen Leichen-Plastinator Gunther von Hagens eine Geldbuße auferlegt. Weil er einen chinesischen Professorentitel geführt hat, ohne auf dessen Herkunft hinzuweisen, muss von Hagens 50.000 Euro zahlen.

In dem Berufungsverfahren blieb das Landgericht am Donnerstag damit deutlich unter dem Strafmaß des Amtsgerichts Heidelberg, das Hagens im April 2005 zu einer Geldstrafe von 108 000 Euro verurteilt hatte.

Das Landgericht sah es lediglich in drei Fällen als erwiesen an, dass der Anatom in Deutschland einen Professorentitel geführt hatte, ohne dessen chinesische Herkunft anzugeben. In den weiteren Fällen wurde er vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher auf ddp-Anfrage sagte.

Der Initiator der umstrittenen Ausstellung "Körperwelten" habe drei Schriftstücke mit dem Titel "Prof." unterschrieben, ohne daneben den Klammerzusatz (VRC) - für Volksrepublik China - zu vermerken, hieß es in der Urteilsbegründung. Hagens hatte 1999 von der chinesischen Universität Dalian den Titel "Visiting Professor" (Gastprofessor) für fünf Jahre verliehen bekommen.

Die jetzt zu zahlende Geldbuße von 50.000 Euro ist nach Angaben des Gerichtssprechers eine Art Bewährungsauflage. Zahlt Hagens sie nicht, würde eine vom Landgericht unter Vorbehalt ausgesprochene regelrechte Geldstrafe von 40 Tagessätzen in Höhe von 1200 Euro, also 48.000 Euro fällig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen in Höhe von 1200 Euro, also insgesamt 132.000 Euro gefordert. Damit wäre von Hagens vorbestraft gewesen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Hagens betonte am Abend in einer Stellungnahme, das Landgericht habe das Urteil der ersten Instanz "revidiert" und "lediglich eine Verwarnung erteilt". Dabei habe das Gericht ausdrücklich betont, dass er "kein Hochstapler" sei. Das Landgericht habe zudem die Gleichwertigkeit seiner chinesischen Professur mit einer deutschen hervorgehoben. Der Ausgang des Prozesses bestärke ihn "in dem Entschluss, die Ausstellung 'Körperwelten' wieder in Deutschland zu zeigen", unterstrich Hagens.

(afp)
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