Arbeitsniederlegungen in mehreren Städten Lehrer werden ab Dienstag streiken

Berlin · Die meisten Schüler werden sich freuen: Im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes der Länder hat die Lehrergewerkschaften GEW die angestellten Lehrer in mehreren Bundesländern zu Warnstreiks ab Dienstag aufgerufen.

Lehrergewerkschaften GEW: Lehrer-Streik ab Dienstag
Foto: dpa, nie hpl nie

Aktionen sind in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen angekündigt, wie eine GEW-Sprecherin am Montag in Frankfurt am Main sagte. Vielerorts ist demnach mit Unterrichtsausfall zu rechnen.

Die GEW reagiert damit auf das ergebnislose Ende der zweiten Tarifrunde am Freitag in Potsdam. In Berlin rief die Gewerkschaft angestellte Lehrer unter anderem von Grundschulen und berufsbildenden für Dienstag zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Am Vormittag ist eine zentrale Streikkundgebung geplant.

In Niedersachsen sind unter anderem Arbeitsniederlegungen an Schulen in Hannover, Göttingen, Osnabrück, Lüneburg und im Bereich Wolfsburg geplant. Am Nachmittag soll es in Hannover eine zentrale Kundgebung geben. Die GEW werde mit den Warnstreiks "eine passende Antwort geben auf die Provokationen der Arbeitgeber", erklärte Rüdiger Heitefaut, Gewerkschaftssekretär der GEW in Niedersachsen. Statt von den Beschäftigten Kürzungen der Altersversorgung zu verlangen, sollten die Arbeitgeber endlich ein Angebot zur Einkommensverbesserung vorlegen, forderte er.

Auch in Bremen wurde für Dienstag zu Warnstreiks an Schulen aufgerufen. In Sachsen-Anhalt waren nach Gewerkschaftsangaben dezentrale stundenweise Warnstreiks geplant. In Nordrhein-Westfalen hat die GEW angestellte Lehrkräfte im Regierungsbezirk Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Für Mittwoch sind dann Warnstreiks an Schulen in den Regierungsbezirken Detmold und Köln sowie am Donnerstag in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster geplant.

Auch Verdi hatte Warnstreiks unter anderem an Universitätskliniken (Essen), beim Küstenschutz sowie bei den Landesverwaltungen angekündigt. Die Länder-Arbeitgeber hatten auch in der zweiten Tarifrunde kein Arbeitgeberangebot vorgelegt und die Tarifforderung der Gewerkschaften als überzogen zurückgewiesen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sowie die gemeinsam verhandelnden Gewerkschaften des Beamtenbunds verlangen 5,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 175 Euro mehr Gehalt. Die Tarifverhandlungen werden Mitte März fortgesetzt.

Eltern dürfen auf der Arbeit fehlen

Bleibt die Schule wegen eines Streiks der Lehrer geschlossen, dürfen Eltern notfalls bei der Arbeit fehlen.
Zunächst müssen sie aber versuchen, eine Ersatzbetreuung für ihr Kind zu finden. Darauf weist der Arbeitsrechtler Andreas von Medem aus Stuttgart hin. Gelingt ihnen das nicht, sollten sie so schnell wie möglich dem Arbeitgeber Bescheid geben und erklären, warum sie nicht kommen können. Mit einer Abmahnung oder gar Kündigung müssen sie nicht rechnen. "Natürlich kommt es auch auf das Alter des Kindes an", schränkt von Medem ein. Bei einem Schüler der Oberstufe sehe der Fall anders aus als bei einem Grundschulkind.

Eltern haben außerdem Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag, wenn der Streik erst kurzfristig angekündigt wurde. Sie können sich auf den Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.

Wird an einem Freitag ein Streik für Dienstag angekündigt, ist das laut von Medem kurzfristig genug, um als unvorhergesehenes Ereignis zu gelten. So kann der Arbeitnehmer geltend machen, dass er auf die Schnelle keine Ersatzlösung finden konnte. Ziehen sich die Streiks aber über einen längeren Zeitraum hin, greife die Begründung "kurzfristig" nicht mehr. Eine höchstrichterlicher Entscheidung gebe es hierzu bisher aber nicht.

(AFP/dpa)
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