Gewalt an Schülern Lehrer nach Ausrastern angeklagt

Eschwege · Weil er seine Schüler zu hart angefasst haben soll, steht ein Lehrer im hessischen Eschwege vor Gericht. Ihm wird Körperverletzung im Amt in zehn Fällen vorgeworfen. Die wichtigsten Fakten zum Prozess.

Gewalt an Schülern: Lehrer nach Ausrastern angeklagt
Foto: dpa, cch kde

Worum geht es vor Gericht?

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Pädagoge einer Eschweger Schule sechs Kinder im Alter von heute neun bis elf Jahren unter anderem an den Haaren gezogen und auf den Unterarm geschlagen. Am ersten Prozesstag am Mittwoch wird der erste Teil der insgesamt 23 Zeugen - zum Großteil Schüler - gehört. Die übrigen Zeugen sollen beim nächsten Termin aussagen. Das Urteil ist Mitte Juni zu erwarten.

Was dürfen Lehrer - und was nicht?

Viele Ältere haben noch Gewalt von Lehrern an Schülern erlebt. Schon seit langem sind solche Übergriffe im Unterricht verboten. Generell gilt für Lehrer in ganz Deutschland seit 1973 das Gewaltverbot. Die Landesschulgesetze regeln: Lehrer dürfen ihren Schülern gegenüber in keiner Form handgreiflich werden. In Hessen heißt es wortwörtlich: "Körperliche Züchtigung und andere herabsetzende Maßnahmen sind verboten."

Was ist mit psychischer Gewalt?

Weniger klar ist dagegen die Sachlage bei psychischer Abwertung durch Mobbing. "Dass Schüler durch Lehrer psychisch drangsaliert werden, kommt durchaus vor", sagt Stefan Drewes, Leiter der schulpsychologischen Beratung der Stadt Düsseldorf. "Hier Recht zu sprechen ist allerdings viel schwieriger, da es sich schwerer belegen lässt."

Wie häufig gibt es Prozesse gegen Lehrer wegen körperlicher Gewalt gegen Schüler?

"Genaue Zahlen liegen uns nicht vor", sagt Volker Busch, Leiter der Rechtsberatung der Lehrergewerkschaft GEW. Es kommt zwar immer wieder zu Prozessen, oftmals werden die Verfahren aber bereits im Vorfeld eingestellt. Wenn beispielsweise eine Lehrerin einen Schüler auf einem Ausflug zu hart anfasst, ihn damit aber vor einer Gefahr bewahrt, werten Gerichte dies im Normalfall nicht als körperliche Gewalt - und der Prozess kommt gar nicht erst zustande.

Was kann eine Verurteilung für Folgen haben?

Wird ein Pädagoge verurteilt, hat dieser meistens mit einer Geldstrafe zu rechnen und kann in den normalen Schulalltag zurückkehren. "Für einen Schulverweis oder Berufsverbot müssen drastische Straftaten vorliegen", sagt Busch.

Welche Möglichkeiten haben betroffene Lehrer und Schüler?

Für Lehrer, die befürchten, sich nicht in der Gewalt zu haben oder schon einmal ausgerastet sind empfiehlt Drewes als erste Maßnahme regelmäßiges Coaching und Supervision. Darüber hinaus hat die Universität Lüneburg ein Training emotionaler Kompetenzen (TEK)
entwickelt, das Lehrern helfen soll, mit starken Emotionen umzugehen.

"Wenn das nicht genug ist, kann auch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen werden", erklärt Drewes. Betroffenen Schülern empfiehlt er, sich zunächst an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. "Das sind natürlich in erster Linie die Eltern, es können aber genau so gut Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter oder Schulpsychologen sein."

(dpa)
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