Frist zur Revision abgelaufen Lebenslange Haftstrafe für Halle-Attentäter ist rechtskräftig

Magdeburg · Die lebenslange Haftstrafe für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe bis zum Ablauf der einwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Naumburg mit.

 Der Angeklagte Stephan Balliet (M) wird von Justizpersonal in den Saal des Landgerichts begleitet. (Archivfoto)

Der Angeklagte Stephan Balliet (M) wird von Justizpersonal in den Saal des Landgerichts begleitet. (Archivfoto)

Foto: dpa/Ronny Hartmann

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den 28 Jahre alten Deutschen am 21. Dezember wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Kostenpflichtiger Inhalt Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Allerdings wird sich der Bundesgerichtshof trotzdem mit dem Terroranschlag beschäftigen müssen. Ein Betreiber des angegriffenen Döner-Ladens und ein vom Attentäter angefahrener Passant wollten, dass sie anders als bisher auch als Opfer versuchter Mordtaten anerkannt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Die beiden Nebenkläger legten Revision ein, um die rechtliche Würdigung ihrer beiden Fälle prüfen zu lassen. Das werde aber nichts am Gesamtstrafmaß ändern, so der Sprecher des Oberlandesgerichts.

Am 9. Oktober 2019 hatte der Attentäter Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände.

Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der anschließenden Flucht lieferte er sich eine Schießerei mit einer Polizeistreife, raubte ein Taxi und verletzte mehrere Menschen, ehe er gefasst werden konnte. Der Angeklagte hatte die Taten zu Prozessbeginn eingeräumt.

(chal/dpa)
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