Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
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Urteil in Darmstadt Lebenslang für Mord an Obdachlosem

Darmstadt/Rüsselsheim · Gut ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines Obdachlosen hat das Landgericht Darmstadt die beiden Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand den 46 Jahre alten Mann und die 37 Jahre alte Frau am Donnerstag für schuldig, das Opfer im April 2012 in Rüsselsheim "auf schrecklichste Art und Weise" umgebracht zu haben.

Sie hätten den 50-Jährigen gewürgt, getreten und mit einem abgeschlagenen Flaschenhals am Hals verletzt. Auf das übel zugerichtete Opfer sei auch mit einem Hammer eingeschlagen worden. "Er störte. Deswegen musste er sterben", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Die Kammer folgte damit der Forderung der Anklage. Die Anwälte des Mannes hatten auf Totschlag plädiert, der Verteidiger der Frau auf Freispruch. Sie kündigten Revision an.

Richter Wagner beschrieb das Milieu, in dem die Tat geschah. Auch beide Angeklagten lebten auf der Straße und waren ein Pärchen. Der Obdachlose sei von Gicht geplagt gewesen und an Krücken gegangen, habe der Frau Avancen gemacht. Dies habe den 46-Jährigen zur Weißglut gebracht. Er habe zunächst noch beruhigt werden können, später dann aber eine Chance genutzt. Die Frau habe aus Solidarität mitgemacht. Das Opfer sei zur Tatzeit mit 3,7 Promille Alkohol "restlos betrunken" gewesen. Auch die beide anderen hätten gezecht. "Zwei Promille aufwärts gehörten dazu."

Der 46-Jährige sei unter Berbern als "Pitbull" bezeichnet worden, also dafür bekanntgewesen, "aus dem Stand heraus aggressiv zu werden". Die Frau habe eine schlimme Kindheit erlebt. Ihr Vater habe sie als Mädchen vergewaltigt, ihre Mutter sie aus dem Fenster des dritten Stocks gestoßen. Gewalt sei alltäglich gewesen. "Das ist eine Erklärung", meinte Wagner, "aber keine Entschuldigung." Dass die Frau entgegen ihrer Beteuerung dem Opfer die tiefen Schnitte am Hals zufügte, habe die Rechtsmedizin durch ein Nachstellen der Tat belegen können.

(dpa/felt)
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