Ehemann verurteilt Lebenslang für Mord an Küsterin

Braunschweig · Für den Mord an einer Küsterin aus Braunlage muss der Ehemann lebenslang hinter Gitter. Das Braunschweiger Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der 54-Jährige seine Frau durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat.

Getötete Küsterin in Braunlage
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Getötete Küsterin in Braunlage

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In der fast zweistündigen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Ralf-Michael Polomsky über den Ehemann der getöteten Küsterin: "Er hat die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt."

Der Mann hatte nach Überzeugung der Kammer das Gewehr kurz vor der Tat in der Toilette versteckt. Direkt nach einem Gottesdienst habe er dann seine 48-jährige Frau in der Sakristei aus nächster Nähe von hinten erschossen. Der Angeklagte hatte sich während der dreimonatigen Verhandlung nicht geäußert. Am Tattag hatte er erfahren, dass seine Frau nach fast 27 Jahren Ehe die Scheidung eingereicht hat.

Das Urteil wurde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Vor dem tödlichen Schuss hatte der 54-Jährige versucht, die Gesundheit seiner getrennt lebenden Frau durch Medikamente zu schädigen. Das Paar hatte zehn Kinder. Die ­ältesten fünf waren als Nebenkläger zugelassen.

(dpa)
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