Vater wollte seine drei Kinder erschlagen Lebenslang für Hammer-Attacke

Kassel (RPO). Ein 41-jähriger Vater aus Nordhessen ist für den versuchten Mord an seinen drei schlafenden Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer befand Werner B. aus dem nordhessischen Twistetal-Berndorf des dreifachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der schweren Misshandlung Schutzbefohlener für schuldig.

Der Verurteilte wollte seine Kinder am 3. April dieses Jahres mit Hammerschlägen töten, "um seiner Frau eins auszuwischen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze.

B. stritt seit seit einiger Zeit mit seiner geschiedenen Frau. Diese wollte mit ihrem neuen Partner eine Familie gründen und hatte das alleinige Sorgerecht für die Kinder Katharina, Annalena und Jonas beantragt. Das Umgangsrecht mit dem Vater war aber nie strittig.

Für den 41-Jährigen sei dies Anlass gewesen, ein Feindbild gegenüber seiner geschiedenen Frau aufzubauen, sagte der Richter. Sein Ego sei verletzt gewesen. Arbeitslosigkeit, Hartz-IV-Bezug, Alkoholprobleme und mangelnde soziale Kontakte aufgrund seines aggressiven Auftretens und der drohende Sorgerechtsentzug hätten zu Wut und Hass gegen seine geschiedene Frau geführt.

Der Hass und die "gezielte Wut" hätten sich am 3. April gegen die unbeteiligten kleinen Kinder gerichtet, erklärte das Gericht. Mit einem 500 Gramm schweren Hammer habe Werner B. auf die Köpfe der schlafenden Kinder mehrmals eingeschlagen. Die Kinder erlitten schwere Schädel-Hirn-Verletzungen. B. habe die Kinder nicht der Ehefrau gegönnt, daher habe sie keiner haben sollen.

Im Glauben, seine Kinder getötet zu haben, habe B. seine Zigaretten eingepackt, zwei Dosen Bier gekauft und sei dann ziellos mit einem Mietwagen Richtung Hamburg gefahren, um sich mit dem Auto umzubringen. Dies habe er aber nicht vollbringen können. Daher sei der 41-Jährige am Morgen des 4. April nach Kassel gefahren und stellte sich in einer Justizvollzugsanstalt wegen seiner aussichtslosen Lage mit den Worten gestellt: "Ich habe meine Kinder umgebracht."

Die verständigten Polizeibeamten fanden daraufhin die Kinder schwer verletzt in der Wohnung. Die achtjährige Katharina konnte sich noch blutüberströmt in den Flur schleppen. Die Kinder konnten in einer Notoperation gerettet werden. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Hammerschläge sind noch unklar.

Eine Tat "sittlich tiefster Stufe"

Die Strafkammer wertete die Tat als dreifacher versuchter Mord, da B. aus niedrigen Beweggründen mit dem Motiv der Rache gehandelt habe. Die Tat sei auch heimtückisch gewesen, da sie sich gegen unschuldige schlafende Kinder gerichtet habe.

Die Tat steht auf "sittlich tiefster Stufe", sagte Mütze. B. sei eine extrem gefühllose Person und in vollem Umfang schuldfähig. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sei aber nicht zu verhängen, da der Vater noch rechtzeitig seine Tat gestanden habe, so dass die Kinder hätten gerettet werden können.

Die Verteidigung kündigte an, voraussichtlich Revision einlegen zu wollen. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von unter 15 Jahren gefordert. Auch die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich ebenfalls Revision einlegen, da keine Sicherungsverwahrung verhängt wurde.

(AP/felt)
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