Heimerzieherin getötet Lange Haftstrafen im Rodalben-Prozess

Zweibrücken (rpo). Das Landgericht Zweibrücken hat am Mittwoch im Falle der vor acht Monaten getöteten Erzieherin in einem Heim in Rodalben (Pfalz) die Urteile gesprochen. Zwei der heute 17-Jährigen müssen wegen gemeinschaftlichen Totschlags acht Jahre, der dritte fünf Jahre hinter Gitter.

Mordmerkmale lagen nach Ansicht der Richter bei der Tat nicht vor, wie ein Sprecher nach der nicht öffentlichen Verhandlung mitteilte. Bei zwei der Angeklagten wurden zudem frühere Haftstrafen in das Strafmaß mit einbezogen.

Die Jugendlichen haben nach Überzeugung des Gerichts die 26-jährige Erzieherin im vergangenen November überwältigt, misshandelt und mit einem Messer niedergestochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen sechs und neun Jahren wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert, die Verteidiger dagegen einen Tötungsvorsatz verneint und auf Körperverletzung oder höchstens Beihilfe zum Totschlag plädiert. Die Jugendlichen haben die Taten weitgehend gestanden, allerdings gab es kein Geständnis für die tödlichen Messerstiche.

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